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Fall Glarner Kantonalbank Schadenersatzklage geht zurück ans Kantonsgericht

Gerichtshammer auf einem Tisch liegend
Legende: Ehemalige Führungskräfte der Glarner Kantonalbank wurden von der Bank angeklagt. Sie sollen für Verluste durch sogenannte faule Kredite verantwortlich sein. Keystone

Die Glarner Kantonalbank hatte 2010 beim Kantonsgericht eine Verantwortlichkeitsklage gegen ehemalige Bankräte eingericht. Es handelt sich um ehemalige Geschäftsleitungsmitglieder sowie die ehemalige externe Revisionsstelle der Bank.

Aggressive Kreditvergaben

Gegenstand ist die Expansionspolitik in den Jahren 2005 bis 2007. Nach der gescheiterten, unfreundlichen Übernahme der Bank Linth brachten faule Kredite das Institut in Schieflage. 2008 musste die GLKB Wertberichtigungen von 97 Millionen Franken und einen Jahresverlust von rund 56 Millionen Franken ausweisen.

Das Kantonsgericht hiess trotz nachgewiesenem Schaden von 34 Millionen Franken die Klage im Umfang von 16 Millionen Franken gut. Sämtliche Parteien reichten im Mai 2015 gegen den erstinstanzlichen Entscheid Berufung an das Obergericht ein.

Obergericht wies an Kantonsgericht zurück

Das Obergericht hat die Schadenersatzklage an das Kantonsgericht zurückgewiesen. Es seien mehrere zentrale Aspekte des Streitfalls noch nicht hinreichend geklärt.

Beide Parteien ziehen diesen Schritt nicht ans Bundesgericht weiter. Es wäre lediglich ein Zeitverlust, befürchtet GLKB-Verwaltungsratspräsident Martin Leutenegger. Er geht davon aus, dass das Bundesgericht kein eigenes Urteil gefällt hätte, sondern den Fall ebenfalls ans Kantonsgericht zurückgewiesen hätte.

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