Im Fall des mutmasslichen Tierquälers von Hefenhofen hat die Thurgauer Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen gegen das Veterinäramt aufgenommen. Ende August hat dort deshalb eine Hausdurchsuchung stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte dabei Akten.
Mit der Hausdurchsuchung ging die Staatsanwaltschaft Hinweisen von Tierschützern nach, die eine Verschleppung des Falls beklagten. Gegenüber SRF bestätigen sowohl die Ermittlungsbehörden als auch das Veterinäramt die Zwangsmassnahme, die nur bei Vorliegen eines Grundverdachts angeordnet werden kann.
Dass es dazu kam, sei seiner Kenntnis nach ein einmaliger Vorgang, sagt der ehemalige kantonale Zürcher Tieranwalt Antoine Goetschel: «So etwas habe ich in den 30 Jahren, in denen ich mich im Tierschutzrecht engagiere, nie mitbekommen.»
Ermittlungen könnten für Ulrich K. zum Bumerang werden
Der mutmassliche Tierquäler Ulrich K. hatte stets behauptet, Amtsleiter und Kantonstierarzt Paul Witzig habe nicht sauber gearbeitet. Nun kommentiert er die Ermittlungen gegen das kantonale Veterinäramt mit Befriedigung: «Es ist nichts mehr als reine Rechtsstaatlichkeit, dass von neutraler Stelle hingeschaut und von den Ämtern nicht mehr einfach gemauschelt werden kann.»
Noch ist laut Einschätzung von Tieranwalt Goetschel freilich völlig offen, welche Folgen die Ermittlungen gegen Witzigs Veterinäramt für K. haben werden. Sollte er aus Versäumnissen des Amtes wirtschaftlichen Vorteil gezogen haben, könnten die Ermittlungen gegen die Kantonsbehörde für ihn auch zum Bumerang werden.
Auch gegen Ulrich K. selbst wird weiterhin ermittelt. Dieser hat gegen die Beschlagnahmung und Zwangsversteigerung seiner 93 Pferde Rekurs eingelegt.