Die Medizinhistorikerin Iris Ritzmann galt als die Frau, die Christoph Mörgeli an der Universität Zürich zu Fall brachte. Sie soll dem «Tages Anzeiger» geheime Informationen ausgehändigt haben, welche dazu führte, dass der SVP-Politiker seine Anstellung als Leiter des Medizinhistorischen Institutes der Universität Zürich 2012 verlor.
Später, als die Affäre aufgearbeitet wurde, entliess die Uni Professorin Iris Ritzmann, weil sie die geheimen Informationen herausgegeben habe.
Entscheid hätte für Uni erhebliche finanzielle Konsequenzen
Ritzmann wehrte sich jedoch dagegen – und das mit Erfolg. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte im November 2019 die Entlassung als «willkürlich» kritisiert.
Die Universität Zürich akzeptiert dieses Urteil jedoch nicht. Die bisherige Rechtsprechung in solchen Fällen habe jeweils zu anderen Ergebnissen geführt, begründet Uni-Sprecher Beat Müller den Entscheid. Ausserdem hätte der Entscheid erhebliche finanzielle Konsequenzen. Nun liegt der Entscheid, ob die Kündigung Ritzmanns rechtmässig war oder nicht, also beim Bundesgericht.