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Flüchtiger Täter im Darknet überführt
Aus Schweiz aktuell vom 25.01.2017.
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Fall Seefeld Kommissar Zufall führte zum Tatverdächtigen

Über ein halbes Jahr hat die Zürcher Kantonspolizei nach dem Mann gefahndet, im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt im Zürcher Seefeld. Am 18. Januar 2017 ging er den Ermittlern dann im Kanton Bern ins Netz – durch Zufall. Der 23-Jährige ist geständig.

Er war international zur Verhaftung ausgeschrieben. Verhaftet wurde er aber am vergangenen Mittwoch im Kanton Bern. Das gab Adrian Kaegi, der zuständige Zürcher Staatsanwalt, am Mittwoch vor den Medien bekannt.

Der Erfolg sei einem Zufall zu verdanken, gab Kaegi zu. Die Berner Kollegen ermittelten wegen versuchten illegalen Waffenkaufes im Darknet. Der unbekannte Kaufinteressent konnte dann bei der Übergabe der Waffe verhaftet werden. Bei der Überprüfung der Fingerabdrücke stellte man fest, dass es sich um den seit Monaten gesuchten mutmasslichen Täter handelte.

Kaegi gab keine Auskünfte zu den Gründen für den Waffenkauf. Mittlerweile befindet sich der Beschuldigte in Zürich in Untersuchungshaft.

Unterwegs in Bern und im Jura

Zur Klärung der Hintergründe der monatelangen Flucht führte die Polizei im Kanton Zürich und am mutmasslich letzten Aufenthaltsort im Kanton Jura Hausdurchsuchungen durch. In diesem Zusammenhang wurden zwei weitere Personen verhaftet.

Um wen es sich dabei handelt, und in welcher Beziehung sie zum Flüchtigen stehen, wollte Keagi nicht sagen. Sie sitzen ebenfalls in Zürich in Untersuchungshaft.

«Im Grundsatz geständig»

Zwar gab Kaegi bekannt, dass der Verhaftete «im Grundsatz geständig» sei. Neue Details zum Mordfall oder zur Tatwaffe wollte er aber keine nennen. Er werde zu gegebener Zeit informieren, sagte der Staatsanwalt.

Das Tötungsdelikt im Zürcher Seefeld geschah am 30. Juni 2016. Eine Passantin traf am frühen Nachmittag in der Nähe des Bahnhofs Tiefenbrunnen auf einen verletzten Mann, der mehrere Stichwunden am Körper aufwies. Der 42-jährige Zürcher verstarb noch vor Ort.

Der Verdacht konzentrierte sich auf den 23-Jährigen, der nach einem Hafturlaub nicht mehr in die Strafanstalt Pöschwies zurückgekehrt war. Der Mann befand sich seit Februar 2014 im Strafvollzug. Er war unter anderem wegen Freiheitsberaubung, versuchten Raubes und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden.

Hafturlaub-Praxis verteidigt

Regierungsrätin und Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) betonte am Mittwoch, dass der Mann damals ein Anrecht auf Hafturlaub gehabt habe. Beim ersten Urlaub habe er sich genau an die Abmachungen gehalten, und beim zweiten Mal dann «fast bis zum Schluss».

Nichts habe auf seine Gefährlichkeit hingewiesen. Der Fall erinnere sie an den Germanwings-Piloten, der sein Flugzeug absichtlich in eine Felswand steuerte. Auch dort hätten sich verschiedene Personen im Vorfeld falsch zur Gefährlichkeit des Piloten geäussert. Erst im Nachhinein falle oft ein anderes Licht auf einzelne Elemente.

Gemäss Kaegi ist die Gefährlichkeit des Verhafteten schon einmal in einem Gerichtsgutachten eingeschätzt worden. Im Rahmen des jetzigen Verfahrens werde dies nun nochmals gemacht.

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