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Fall um Sondermüll-Deponie Bundesgericht schmettert Zürcher Beschwerde ab

  • Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Kantons Zürich im Fall von unerlaubt entsorgtem Aushub verworfen.
  • Im Jahre 2012 wurde stark belasteter Aushub aus der Sondermülldeponie Kölliken AG im Zürcher Unterland abgeladen – statt diesen teuer im Ausland zu entsorgen.
  • Es handelte sich um 45'000 Tonnen stark belastete Schlacke aus der Deponie.
  • Der Kanton Zürich forderte daraufhin vom Bund die vollständige finanzielle Entschädigung.

Das abgeladene Material war kontaminiert mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen, teilweise deutlich über den Grenzwerten.

Es fiel im Jahr 2012 beim Rückbau der Deponie an und hätte nach Ansicht des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) stark erhitzt und im Ausland entsorgt werden sollen.

Das Bauunternehmen, das mit der Sanierung der SMDK betraut wurde, war aber der Überzeugung, dass das Material nicht gefährlich sei und deshalb in der Schweiz gelagert werden könne.

Aus Provisorium wurde Dauerlösung

Statt im Ausland landete der Aushub aus dem Aargau deshalb im Zürcher Unterland, genauer in der Deponie Häuli in Lufingen. Allerdings wurde diese Anlage nur für Kehrichtschlacke konzipiert.

Das Material sollte dort nur zwischengelagert werden. Doch aus dem Provisorium wurde schnell eine Dauerlösung – mit dem Segen des Kantons Zürich, der dafür eine Bewilligung erteilte. Dies war nach Ansicht des BAFU nicht rechtmässig.

Häufigere Kontrollen durchgeführt

Der Bund verfügte jedoch, dass das bereits abgelagerte Material «aus Gründen der Verhältnismässigkeit» in der Deponie bleiben könne. Die Überwachung des Sickerwassers müsse aber erweitert und häufiger durchgeführt werden. Das Material liegt somit heute noch dort.

Erst vergangenes Jahr wurde publik, was die vielen Lastwagen aus Kölliken wirklich geladen hatten. Ans Licht kam die Sache nur deshalb, weil sich der Kanton Zürich und der Bund um den vergleichsweise tiefen Betrag von 1,2 Millionen stritten.

Insgesamt kostet der Rückbau der Deponie Kölliken rund 900 Millionen Franken. Bei den 1,2 Millionen handelt es sich um eine geplante Zahlung des Bundes an das Betriebskonsortium der SMDK.

Bundes-Beiträge gekürzt

Zu diesem Konsortium gehört neben dem Kanton Aargau, der Stadt Zürich und der Basler Chemie auch der Kanton Zürich.

Insgesamt zahlte der Bund 215 Millionen Franken an dieses Konsortium, damit dieses die Aargauer Altlast dem Erdboden gleichmacht. Weil die Schlacke in Lufingen aber nicht rechtmässig entsorgt wurde, kürzte der Bund seinen Beitrag um 1,2 Millionen Franken.

Die anderen Konsortiums-Mitglieder akzeptierten diese Kürzung, der Kanton Zürich ging gegen den Bund aber vor Gericht – ohne Erfolg. Die Kürzung um 1,2 Millionen sei korrekt und verhältnismässig, die Beschwerde sei abzuweisen.

Das Bundesgericht betont im Urteil, dass der Kanton Zürich nach wie vor gut entschädigt sei – denn die Ablagerung in der Deponie Häuli in Lufingen sei mit fünf Millionen Franken deutlich günstiger geworden als wenn das Material gesetzeskonform behandelt worden wäre.

Das hätte gemäss Bundesgericht nämlich rund 20 Millionen Franken gekostet.

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