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Fall Urwyler Inselspital zieht Urteil nicht weiter

Der Konflikt zwischen einer entlassenen Oberärztin und der Berner Insel-Gruppe ist womöglich trotzdem nicht zu Ende.

Die Insel-Gruppe verzichtet darauf, das Obergerichtsurteil im Fall der entlassenen Ärztin Natalie Urwyler weiterzuziehen. Demnach muss das Spital die Oberärztin weiterbeschäftigen. Doch die Insel-Gruppe stellt das in Frage.

Wieder einstellen und gleich freistellen?

Die vom Gericht geforderte Weiterbeschäftigung der Frau werde durch deren Forderungen stark erschwert, schreibt die Insel-Gruppe. Die Ärztin verlange unter anderem personelle Veränderungen in der Leitung der Klinik für Anästhesiologie und Schmerztherapie und die eigene Beförderung in dieses Gremium.

Die Insel-Gruppe könne und wolle solche weitgehende Forderungen einer Einzelperson nicht erfüllen. Sie bestehe auf ihrer unternehmerischen Freiheit und ihrem Anspruch als Arbeitgeberin, die Ärztin gleich zu behandeln wie die übrige Belegschaft. Nun gehe es darum, «eine gesetzeskonforme Lösung zu finden». Eine Freistellung von Frau Urwyler sei nicht ausgeschlossen, sagt Insel-Sprecherin Franziska Ingold gegenüber Radio SRF.

«Missachtung» der bernischen Justiz

Die Anästhesieärztin Natalie Urwyler widersprach umgehend der Darstellung der Insel Gruppe, wonach sie zahlreiche unübliche Bedingungen an ihre Weiterbeschäftigung geknüpft habe. Sie habe die Aufnahme von Verhandlungen lediglich von drei Bedingungen abhängig gemacht, schrieb Urwyler in einer Medienerklärung via ihren Anwalt.

Erstens sei sie nur bereit, mit CEO Uwe Jocham zu verhandeln. Zweitens will sie über eine Gesamtlösung verhandeln, «unter Einschluss eines optionalen Verzichtes auf die Weiterbeschäftigung am Inselspital». Drittens soll die Insel-Gruppe in einer Vereinbarung der Parteien auf eine Stillschweigeklausel verzichten. Die weiteren Punkte seien nur Anregungen, keine verbindlichen Forderungen gewesen.

Urwyler warnt davor, sie freizustellen und anschliessend den Arbeitsvertrag erneut zu kündigen: «Ein solches Verhalten liefe auf eine Missachtung der Urteile der bernischen Justiz hinaus.»

Die Vorgeschichte

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Das Inselspital hatte die Ärztin im Juni 2014 wegen eines «gestörten Vertrauensverhältnisses» entlassen, was diese nicht akzeptierte. Sie hielt die Entlassung für eine Retourkutsche, weil sie sich für mehr Mutterschutz und Gleichstellung eingesetzt habe.

Das Regionalgericht beurteilte die Entlassung als Rachekündigung und hob diese auf. Das Obergericht bestätigte Anfang Juli den Entscheid der Vorinstanz, wonach die Kündigung aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht hätte erfolgen dürfen.

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