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Fall vor Gericht Illegaler Wolfsabschuss hat Konsequenzen

Im März 2016 wurde am Rhone-Ufer ein Wolf erschossen. Nun erhebt die Walliser Staatsanwaltschaft Anklage.

Im März 2016 lag am Rhone-Ufer auf dem Gebiet der Gemeinde Raron ein stark verwester Tierkadaver. Es handelte sich um einen Wolf. Wie spätere Untersuchungen zeigten, wurde das Wildtier erschossen.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hatte in der Folge ein Untersuchungsverfahren eröffnet, das inzwischen abgeschlossen ist.

Sie hat nun gestützt darauf beim Bezirksgericht Brig Anklage gegen eine in der Region wohnhafte Person erhoben, wie sie am Donnerstag bekannt gab. Der beschuldigten Person würden – neben dem Abschuss des Wolfs – diverse weitere Zuwiderhandlungen gegen die Jagd- und die Waffengesetzgebung vorgeworfen. Es gelte die Unschuldsvermutung, heisst es weiter.

Nicht der erste Wilderer-Fall im Wallis

Es handelt sich nicht um den ersten derartigen Fall im Wallis. Im vergangenen Februar war im Val d'Anniviers eine Wölfin gewildert worden. Auch in diesem Fall hatte die Walliser Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eröffnet, wobei es angeblich mehrere Tatverdächtige geben soll.

Die Gruppe Wolf hatte für Hinweise, die ihr gemeldet werden und zur Ergreifung von Wolfswilderern führen, eine Belohnung von 10'000 Franken ausgesetzt.

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