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Falle bei Krankenkassenprämien Wegen höherem Lohn auf die schwarze Liste der Prämiensünder

Der Fall: Eine junge Frau ist in der Ausbildung als Fachperson Betreuung. Weil sie wenig verdient und alleine lebt, erhält sie Prämienverbilligung. Sie muss praktisch keine Krankenkassenprämien bezahlen. Dann ist die Lehre abgeschlossen, sie hat einen regulären Job in einer Kinderkrippe. Die junge Frau verdient etwas mehr, aber immer noch nicht sehr viel.

Plötzlich erhält sie einen Brief von der Aargauer Sozialversicherungsanstalt (SVA): Man habe bemerkt, dass sich ihre Einkommenssituation verändert habe. Sie habe deshalb kein Anrecht mehr auf Prämienverbilligung und müsse rückwirkend ihre volle Prämie nachzahlen. Die Rückforderung beläuft sich auf knapp 4000 Franken. Die Krankenkasse schickt die Rechnung – zahlbar innert 30 Tagen.

Das Problem: Die SVA schreibt in ihren Verfügungen zwar, dass man eine Veränderung der Einkommenssituation sofort melden müsse. Viele Leute wissen das aber nicht oder vergessen es. Wie viele solche Rückforderungen jedes Jahr verschickt werden, das kann die SVA Aargau auf Anfrage von SRF nicht sagen.

Mediensprecherin Linda Keller erklärt, aus Erfahrung betreffe es tatsächlich vor allem Jugendliche, die von der Lehre ins Berufsleben wechseln. Eine Umfrage bei mehreren SVA-Zweigstellen in den Gemeinden zeigt: Immer wieder fragen Leute wegen hoher Rückforderungen um Hilfe an.

Die Folge: Wer die hohen Beträge nicht bezahlen kann, der wird von der Krankenkasse im schlimmsten Fall betrieben. Und das führt dazu, dass man auf der schwarzen Liste der säumigen Prämienzahler landet. Was wiederum bedeutet: Im Spital oder beim Arzt wird man nur noch in Notfällen behandelt.

Ein junger Mann bezahlt eine Rechnung per Online-Banking
Legende: Ein Schock für viele junge Prämienzahler: Wenn der Anspruch auf Verbilligung entfällt, folgt oft eine saftige Rechnung. Keystone

Die Empfehlung: Die SVA Aargau rät Betroffenen, dass sie sich bei ihrer Krankenkasse oder bei ihrer Gemeinde melden. Es sei oft möglich, eine Ratenzahlung zu vereinbaren, heisst es.

An der Praxis sonst will die SVA Aargau nichts ändern. Sie betont, dass der Hinweis auf jeder Verfügung zur Prämienverbilligung aufgedruckt sei. Wer diesen Hinweis nicht liest oder nicht beachtet, der sei also selber schuld.

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