Produkte, die den sogenannten legalen Hanf enthalten, sind keine Heilmittel, auch wenn sie als schmerzlindernd oder entzündungshemmend angepriesen werden. Darauf weist der Luzerner Kantonschemiker in seinem Jahresbericht hin.
Nicht als Heilmittel zugelassen
Der Absatz der in Handel und Internet erhältlichen sogenannt legalen Hanfprodukte habe rasant zugenommen. Die Palette der Produkte welche das nicht berauschende CBD enthalten, ist breit. Produkte, die weniger als ein Prozent des berauschenden Wirkstoffes THC enthalten, fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.
Auch wenn diese Produkte nicht als Drogen gelten, können sie nicht nach Belieben als Lebensmittel, als Heilmittel oder als Tabakprodukt vertrieben werden. So wurden Produkte fälschlicherweise mit Heilsversprechen beworben.
CBD-haltige Produkte seien aber bisher nicht als Heilmittel zugelassen, sagtSilvio Arpagaus, Leiter der Dienststelle Lebensmittelkontrolle. Die Wirkung der Substanz sei noch nicht abschliessend abgeklärt und damit auch nicht deren langfristige Risiken.