In den vergangenen Jahren sind die Krankenkassenprämien gestiegen. Die kantonalen Prämienverbilligungen hielten jedoch nicht Schritt. Verschiedene Kantone mussten deshalb nachbessern.
Einerseits verlangt der Bund, dass Kinderprämien für Familien mit tiefen und mittleren Einkommen stärker verbilligt werden. Andererseits hat das Bundesgericht in einem Fall, der den Kanton Luzern betraf, entschieden, dass die Einkommensgrenze angepasst werden muss. Der Bundesgerichtsentscheid hat auch Einfluss auf andere Kantone, so auch auf den Kanton St. Gallen.
Der Kantonsrat hat daher beschlossen, das jährliche Prämienverbilligungsvolumen um zwölf Millionen zu vergrössern. Über diesen Entscheid müssen nun die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger befinden.