Die städtische Baudirektion muss einen Entscheid von 2016 neu beurteilen. 2014 hatte das Hotel Vorrichtungen im Innern der Zimmer angebracht, die die Fenster in den Farben Rot, Blau, Grün und Gelb erscheinen liessen.
Die Aufmerksamkeit erregenden, farbigen Lichter passten der Stadtregierung aber nicht ins Beleuchtungskonzept.
Eine nachträglich eingereichte Baubewilligung verweigerte die Stadt gestützt auf das Kunstlichtreglement und verfügte die unverzügliche Abschaltung. Dagegen zog die Hotelbesitzerfamilie vor Gericht - und hat nun teilweise Recht erhalten, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Donnerstag publiziert wurde.
Es braucht eine Baubewilligung
Die Richter heben den Entscheid der Stadt auf. Sie kamen zum Schluss, dass die umstrittene Innenbeleuchtung nicht unter den Anwendungsbereich des Kunstlichtreglements fällt.
Die Installation sei jedoch baubewilligungspflichtig. Die Baudirektion müsse deshalb die Baubewilligungsfähigkeit näher prüfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.