- Das Kreisgericht Wil hat ein Foul eines Torhüters in einem 4. Liga-Spiel des FC Wils gegen den FC Henau mit einer Geldstrafe von 300 Franken und einer Schadenersatzzahlung von 6111 Franken geahndet.
- In einem anderen Fall, der einen Handballspieler des HC Goldach-Rorschach betraf, hatte das Foulopfer seine Klage nach zwei Jahren zurückgezogen.
- Verschiedene Sportjuristen befürchten, es könnte nach dem Wiler Urteil vermehrt zu Klagen wegen Foulspiels kommen. Dadurch würde der Breitensport geschädigt.
- Der St. Galler Sportjurist Eugen Mätzler relativiert: Wer Sport betreibt, müsse auch damit rechnen, gefoult zu werden. Besonders brutale oder bösartige Fouls seien aber Sache der Gerichte.