Dieser Artikel wurde am 7. Juni 2018 publiziert, im März und April 2026 inhaltlich präzisiert und mit einem Nachtrag ergänzt.
Im Kanton Zug wird es auch künftig kein Amtsenthebungsverfahren für Politiker und hohe Beamte geben. Der Kantonsrat hat es mit 55 zu 21 Stimmen abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten. Die Mehrheit war der Meinung, dass der öffentliche Druck eigentlich ausreichen sollte, um jemanden zum Rücktritt zu bewegen.
Als Beispiel wurde der frühere Zuger FDP-Stadtrat Ivo Romer genannt, der schon kurze Zeit nach Bekanntwerden der Veruntreuungsvorwürfe gegen ihn von seinem Amt zurücktrat.
Untersuchungsbericht sah Amtspflichtverletzungen
Auslöser für die Diskussion war die Administrativuntersuchung gegen einen Zuger Kantonsrichter. Ein über 100-seitiger Bericht kam zum Schluss, dass der Richter verschiedene Amtspflichten verletzt hatte.
Der Richter bestritt die Vorwürfe und bezichtigte wiederum seine Kollegen des Mobbings. Er trat schliesslich zurück und arbeitete danach als «Jurist mit besonderen Aufgaben» beim Kanton. Wegen des Konflikts führte das Gericht einen Verhaltenskodex ein.
Anders als in Zug sind Amtsenthebungsverfahren in anderen Kantonen möglich, etwa in der Waadt, in Neuenburg, Graubünden oder Tessin.