Die Berner Regierung möchte den Gemeinden die Kompetenz geben, kulturelle oder sportliche Anlässe auch an hohen kirchlichen oder öffentlichen Feiertagen zu bewilligen – im Sinne einer Ausnahme und «massvoll». Eine entsprechende Gesetzesänderung geht nun in die Vernehmlassung.
«Wir balancieren zwischen dem Bedürfnis nach Feiertags-Ruhe und dem gewachsenen Bedürfnis der Gesellschaft, an Feiertagen etwas unternehmen und organisieren zu können», bringt es Florian Hirte, der stellvertretende Generalsekretär der bernischen Polizei- und Militärdirektion auf den Punkt. Eine moderate Lockerung der bisher strikten Bestimmungen wäre wohl etwas näher am täglichen Leben.
Bewilligungen mit Augenmass
Die Lockerung würde bedeuten, dass ein hoher Feiertag wie Ostern, Pfingsten, Weihnachten oder der Eidgenössische Buss-, Dank- und Bettag etwa geschützt wäre wie ein normaler Sonntag. Während den Gottesdiensten ist das Ruhegebot zu respektieren, wer Ruhe sucht, soll sie auch finden. Aber Sport, Kultur oder Konzerte sind möglich.