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Finanzkommission wehrt sich Das Berner Spezialkässeli steht auf der Kippe

Die bernische Regierung will einen speziellen Fonds für Grossprojekte. Die Finanzkommission sagt, das sei verfassungswidrig.

Im Kanton Bern stehen in den nächsten Jahren viele Projekte an. Es gibt sanierungsbedürftige Gymnasien, Gefängnisse und Justizvollzugsanstalten, die umgebaut werden müssen und Verkehrssanierungen im Emmental und Oberaargau.

Die Projekte sind zum Teil schon in Planung, das Geld dafür fehlt allerdings noch. Die Regierung hätte gerne einen speziellen Fonds dafür geschaffen und diesen per Gesetz verankert. Die zuständige Kommission des Grossen Rates, die Finanzkommission, beantragt allerdings nun die Ablehnung dieses Gesetzes – wegen der Schuldenbremse.

Die Schuldenbremse in der bernischen Verfassung

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Um Grossprojekte zu finanzieren, wird jährlich Geld budgetiert – Geld für Investitionen. Allerdings darf die bernische Regierung keine Investitionen tätigen, wenn die Schulden einen gewissen Anteil übersteigen. Erst müssen Schulden abgebaut werden, dann darf wieder investiert werden.

Die Finanzkommission (Fiko) bezieht sich in ihrer Argumentation gegen den neuen Fonds auf diese Schuldenbremse. Es sei nicht verfassungskonform, einen zusätzlichen Fonds zu schaffen, nur weil in der ordentlichen Rechnung keine Investitionen möglich sind. Damit werde die Schuldenbremse ausgehebelt. Sie liess dazu ein Rechtsgutachten erstellen.

Was die Finanzkommission will

«Wenn es die Schuldenbremse in der Verfassung nicht gäbe, müsste auch kein Fonds geschaffen werden», so der Fiko-Präsident Daniel Bichsel. «Das allein zeigt bereits, dass es sich um eine Umgehung der Schuldenbremse handelt.» Es sei nicht genug Geld in der ordentlichen Rechnung für die Investitionen da. Also könne jetzt nicht einfach eine Spezialkasse geschaffen werden.

Die Schuldenbremse wird so umgangen.
Autor: Daniel Bichsel Präsident der Finanzkommission

Die Fiko sieht aber verschiedene Alternativen zum Fonds. Einerseits müsse man die geplanten Projekte nochmal überdenken und eventuell redimensionieren oder sogar streichen, damit weniger Geld ausgegeben wird.

Andererseits könne man die Gesetze so anpassen, dass bereits bestehende Fonds für Investitionen genutzt werden dürfen. Oder man passt den Artikel zur Schuldenbremse in der Verfassung an.

Die Regierung zittert – und droht mit Konsequenzen

Die Exekutive reagiert enttäuscht zur Stellungnahme der Fiko. Man nehme mit «grossem Bedauern» Kenntnis des Entscheides. Die Regierung könne das Argument, der Fonds sei nicht verfassungskonform, nicht teilen. Deshalb halte man an der Idee für den Fonds fest.

«Der Fonds wäre sehr wichtig, um die Investitionen, die Bern weiterbringen sollen, auch zu finanzieren», so Finanzdirektorin Beatrice Simon. Wenn der Grosse Rat der Fiko folgt und das Gesetz ablehnt, dann gebe es Konsequenzen. Der Kanton müsse Projekte priorisieren: «Wir müssen über Verzicht und Verschiebungen diskutieren.»

Konkret nennt der Regierungsrat die Standortkonzentration der Berner Fachhochschule in Bern – diese müsste um fünf Jahre verschoben werden. Und auf den geplanten Burgdorfer Campus müsste man ganz verzichten.

Ohne Fonds müssen wir Projekte priorisieren – und auf einige verzichten.
Autor: Beatrice Simon Finanzdirektorin Kanton Bern

Laut Regierungsrat gebe es keinen Konflikt mit der Verfassung. Die Schuldenbremse verlange, dass die Investitionen mittelfristig zu keiner Neuverschuldung führen dürfe. Diese Zielsetzung widerspreche nicht dem geplanten Fonds. Es werde extra Geld für die Projekte zur Seite gelegt und nicht neue Schulden aufgebaut.

Wie es weitergeht

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In der Herbstsession im September wird der Investitionsfonds im Berner Kantonsparlament diskutiert.

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