Zum Inhalt springen

Finanzreform vor Bundesgericht 12 Gemeinden wollen Abstimmung zur Finanzreform verhindern

Die Stimmrechtsbeschwerde richtet sich gegen die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR) des Kantons Luzern.

Die Aufgaben- und Finanzreform des Kantons verletze unter anderem die Gemeindeautonomie. Darum wollen zwölf Luzerner Gemeinden die Durchführung der Volksabstimmung am 19. Mai verhindern. Die Gemeinden hatten ihren Widerstand bereits angekündigt. Am Mittwoch reichten sie die Beschwerde am Bundesgericht ein, wie sie am Donnerstag mitteilten.

Das Komitee besteht aus den zwölf Gemeinden Dierikon, Eich, Greppen, Luzern, Mauensee, Meggen, Neuenkirch, Rothenburg, Schenkon, Sursee, Vitznau und Weggis.

«Katze im Sack kaufen»

Die Gemeinden fordern, dass die Volksabstimmung über die AFR18 nicht durchgeführt wird, bis das Bundesgericht über die Finanzreform entschieden hat. Umstritten ist namentlich der Steuerfussabtausch. Dieser sieht vor, dass die Gemeinden temporär den Steuerfuss senken müssen und der Kanton seinen gleichzeitig erhöht. Die ARF18 sei ein «Steuerdiktat», schreibt das Komitee.

Problematisch ist für die zwölf Gemeinden, dass zwei Abstimmungen am selben Tag stattfinden, welche einen direkten Zusammenhang haben. Das Volk soll nämlich über die AFR18 abstimmen, ohne dass die finanziellen Grundlagen zu deren Umsetzung gesichert seien, heisst es in der Mitteilung.

So wird über die für die Finanzierung der AFR18 notwendige Vorlage des Bundes «Steuerreform und AHV-Finanzierung» (STAF) auch am 19. Mai 2019 abgestimmt und damit am gleichen Tag wie über die AFR18 selbst. Das Risiko, dass am Ende die AFR18 angenommen, die STAF aber abgelehnt wird, sei nicht tragbar. Damit würden die Stimmberechtigten genötigt, die Katze im Sack zu kaufen.

Gemeinsames Engagement

Die zwölf Gemeinden wollen sich gemeinsam im Abstimmungskampf engagieren, «da das Wohl der Gemeinden und deren Bewohnerinnen und Bewohner durch die Folgen der ARF18 beeinträchtigt wird», halten sie fest.

Meistgelesene Artikel