Vorgeschichte: Die Situation um die Verteilung des Fluglärms rund um den Flughafen Zürich ist seit Jahren ungelöst. Das Betriebsreglement 2014 (BR2014) hätte An- und Abflugrouten regeln sollen. Doch die deutsche Seite blockiert dieses Reglement. Der Flugbetrieb muss aber weitergehen und deswegen hat der Bund entschieden, eine Teilgenhemigung des Betriebsreglements zu erteilen.
Haltung des Kantons Thurgau: Der Kanton Thurgau unterstützt die Teilgenehmigung, auch wenn diese mehr Flugbewegungen über dem Hinterthurgau bringt. Man unterstütze so den den Bund im Bemühen um mehr Sicherheit. Doch der Kanton Thurgau wehrt sich gegen die Interpretation des Flughafens Zürich, der schreibt: «Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass der Kanton Thurgau die Abflugroutenänderungen des BR2014 Vollgenehmigung unterstützt.» Das stimme nicht und diese Verdrehung der Worte sei stossend, sagt die zuständige Regierungsrätin Carmen Haag.
Man unterstütze die Teilgenehmigung, fordere aber Änderungen der Abflugrouten, sobald das Betriebsreglement 2014 in Kraft trete: «Sobald die deutsche Zustimmung zu den neuen Abflugrouten eintrifft, ist eine durchgehende und vollständige Entflechtung der Routen im Osten umzusetzen - ohne Abflüge über dem Hinterthurgau», schreibt die Thurgauer Regierung an den Bund. Der Flughafen Zürich schreibt auf Anfrage des Regionaljournals dazu: «Es war keineswegs unsere Absicht, der Thurgauer Regierung falsche Worte in den Mund zu legen bzw. deren Haltung zu einer Teilgenehmigung missverständlich zu kommentieren. Sollte dieser Eindruck dennoch entstanden sein, bedauern wir dies.»
Was bringt diese Beschwerde? Der Kanton Thurgau kann nur hoffen in Bern gehört zu werden. Weil der Kanton technisch gesehen nicht vom Fluglärm betroffen ist, kann er auch gegen das Betriebsreglement 2014 keine Rechtsmittel ergreifen. Technisch gesehen kein Fluglärm bedeutet, dass die durchschnittliche Lärmbelastung im Hinterthurgau unter dem Wert liegt, der als Fluglärm definiert wurde.