Seit nunmehr sieben Jahren streiten sich eine Stiftung des Umweltschützers Franz Weber und das Verteidigungsdepartement VBS um die Lärm- und Schadstoff-Emissionen in Meiringen.
- 2010 befand das VBS, die Gegner hätten kein schutzwürdiges Interesse und wies eine Beschwerde ab.
- 2011 widersprach das Bundesverwaltungsgericht, die Gegner hätten durchaus ein Interesse, da es um Lärm- und Schadstoffbelastung gehe.
- 2012 bestätigte das Bundesgericht dieses Urteil – das VBS führte daraufhin neue Messungen durch.
- 2015 kam das VBS zum Schluss: Die Lärm- und Schadstoffbelastung sei weder übermässig noch widerrechtlich.
- 2017 beschäftigt sich nun – wegen einer Beschwerde der Fluglärmgegner – wiederum das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall.
Begehung vor Ort
Um sich ein Bild vor Ort zu machen, entschied das Bundesverwaltungsgericht deshalb, die öffentliche Parteiverhandlung kurzerhand nach Unterbach bei Meiringen – gleich neben den Flugplatz – zu verlegen.
Der «Rösslisaal» des Gasthofs Rössli wurde so am Nachmittag unverhofft zum Gerichtssaal, nachdem die Justizbehörden am Vormittag in Brienz und Unterbach selbst ein Ohr voll des Fluglärms nahmen.
Die Verhandlung selber brachte dann kaum neue Erkenntnisse, die beiden Parteien führten die bekannten Argumente ins Feld:
- «Der Fluglärm ist für die Region eine Zumutung », machten die Anwohner geltend.
- «Wir sind immer noch im gesetzlichen Rahmen », sagten Vertreter des VBS.
Das Bundesverwaltungsgericht wird sein Urteil zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgeben.
(Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17:30 Uhr)