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Fluglotsen-Prozess Fast-Unfall am Flughafen Zürich: Freispruch für Fluglotsen

Im März 2011 erteilte ein Fluglotse zwei Flugzeugen die Starterlaubnis – auf Pisten, die sich kreuzen. Die Flugzeuge kamen sich zu nahe, zu einem Unfall ist es glücklicherweise nicht gekommen. Nun hat das Bezirksgericht Bülach den Fluglotsen freigesprochen.

Das Urteil:

  • Freispruch für den 34-jährigen Fluglotsen.

Diese Frage war entscheidend:

  • Hat der Fluglotse die 260 Passagiere an Bord der beiden Flugzeuge in eine konkrete Gefahr gebracht?

Die Begründung des Richters:

  • Es bestand «nur» eine abstrakte Gefahr. Der Fluglotse kann nicht für eine hypothetische Gefahr verurteilt werden. Zudem könne er keine Sorgfaltspflichten verletzen, weil für den konkreten Fall keine Vorschriften bestanden hätten.

Der konkrete Fall

Der Prozess gegen den Mitarbeiter der Flugsicherung Skyguide hat sich über Jahre hingezogen. Er begann bereits im Dezember 2014, wurde wegen eines ungenügenden Gutachtens aber unterbrochen und 2016 weitergeführt. Am Mittwochmorgen hat das Gericht nun sein Urteil bekanntgegeben.

Angeklagt war der Fluglotse wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs. Der Mann hatte im März 2011 zwei Flugzeugen mit insgesamt mehr als 260 Menschen an Bord beihahe gleichzeitig die Startfreigabe erteilt. Zu Schaden kam niemand.

Der Staatsanwalt hatte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten einen Freispruch.

Erleichterte Lotsen

Es war das erste Mal, dass sich in der Schweiz ein Fluglotse vor Gericht für einen Zwischenfall verantworten musste, bei dem niemand zu Schaden kam. Beim Prozess gegen den Skyguide-Mitarbeiter ging es für die Flugsicherung daher um mehr als nur um den konkreten Vorfall vom März 2011.

Mario Winiger vom Dachverband der Zürcher Fluglotsen sagt gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»: «Wir wollen aufgrund der gemachten Fehler das Flugsicherungssystem sicherer machen und dafür brauchen wir möglichst viele Meldungen der Fluglotsen und Piloten darüber, was gerade schiefgelaufen ist.» Er ist daher erleichtert über den Freispruch. Bei einer Verurteilung hätte die Gefahr bestanden, dass die Fehler aus Angst vor Strafen nicht mehr gemeldet würden.

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