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Eine grosse Wiese, darauf ein kleiner Bauernhof.
Legende: Es wird vorläufig keine weiteren Einschränkungen für den Betrieb auf dem Flugplatz Beromünster geben. zvg

Flugplatz Beromünster IG Fluglärm blitzt vor Bundesgericht ab

Es bleibt somit beim bisherigen Reglement. Laut Bundesgericht waren die gewünschten Einschränkungen zu unpräzise.

Das Bundesgericht bestätigt somit das Urteil des Bundesverwaltungsgericht. Die IG Fluglärm hatte sich für weniger Flugbewegungen und mehr Einschränkungen am Wochenende eingesetzt. Allerdings hätten die Beschwerdeführer gemäss Bundesgericht ihre Einschränkungen nicht klar beziffert. Dies wäre jedoch nötig gewesen. Nur so könne geprüft werden, ob die wirtschaftlichen Folgen für die Flugfeld-Betreiber zumutbar und verhältnismässig seien.

In seinem Urteil von vor einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht der IG Fluglärm allerdings in zwei Punkten recht gegeben: Einerseits sollen neu die Betriebszeiten und anderseits ein Verbot für Schwebeflugtrainings mit Helikoptern ins Reglement aufgenommen werden. Dies ist auch die Haltung des Bundesgerichts. Weitere Einschränkungen der Immissionen werde es nicht geben.

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