Das Bundesgericht bestätigt somit das Urteil des Bundesverwaltungsgericht. Die IG Fluglärm hatte sich für weniger Flugbewegungen und mehr Einschränkungen am Wochenende eingesetzt. Allerdings hätten die Beschwerdeführer gemäss Bundesgericht ihre Einschränkungen nicht klar beziffert. Dies wäre jedoch nötig gewesen. Nur so könne geprüft werden, ob die wirtschaftlichen Folgen für die Flugfeld-Betreiber zumutbar und verhältnismässig seien.
In seinem Urteil von vor einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht der IG Fluglärm allerdings in zwei Punkten recht gegeben: Einerseits sollen neu die Betriebszeiten und anderseits ein Verbot für Schwebeflugtrainings mit Helikoptern ins Reglement aufgenommen werden. Dies ist auch die Haltung des Bundesgerichts. Weitere Einschränkungen der Immissionen werde es nicht geben.