- Das Bundesgericht in Lausanne hat einem superprovisorischen Antrag zur Aussetzung der Abstimmung nicht stattgegeben – die Abstimmung über den Objektkredit von 10 Millionen Franken für die Modernisierung des Flugplatzes Buochs findet am Sonntag definitiv statt.
- Die Abstimmungsunterlagen seien bereits seit mehreren Wochen zugestellt und viele Bürger hätten bereits abgestimmt, begründete das Bundesgericht den Entscheid.
- Paul Mazenauer, Präsident des Schutzverbands der Bevölkerung um den Flugplatz Buochs, bestätigte eine Meldung der «Nidwaldner Zeitung» vom Donnerstag, dass die Beschwerdeführer die Stimmrechtsbeschwerde ans Bundesgericht weitergezogen haben.
- Somit akzeptieren diese das Urteil des Nidwaldner Verfassungsgerichts nicht und lassen nun das Bundesgericht darüber entscheiden.
- Auch wenn die Vorlage abgelehnt wird, was im Sinne der Beschwerdeführer wäre, wollen sie ihre Beschwerde beim Bundesgericht nicht zurückziehen.
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Flugplatz Buochs Abstimmung zum Flugplatz-Kredit findet definitiv statt
sda/kruk; Regionaljournal Zentralschweiz, 12:03 Uhr