- Der Kanton Nidwalden will sich mit 10 Millionen Franken bei der Betreiberin des Flugplatzes Buochs beteiligen.
- Die Regierung stellt klar: Der Abstimmungstermin am 26. November 2017 bleibt bestehen und es kommt auch kein Gegenvorschlag dazu.
- Eine Gruppe von Nidwaldner Landräten wünscht sich, dass auch eine zweite günstigere Variante zur Abstimmung kommt.
- Juristisch ist die Sachlage klar: Die Verfassung des Kantons Nidwalden lässt bei Finanzbeschlüssen keinen Gegenvorschlag zu.
- Stimmen die Nidwaldnerinnen und Nidwaldner der Vorlage am 26. November zu, ist es aber möglich, nachher nochmals über eine zweite Variante abstimmen zu lassen.
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Flugplatz Buochs Der Abstimmungs-Termin in Nidwalden bleibt
Die Nidwaldner Regierung bleibt dabei: Bei der Abstimmung über den Flugplatz Buochs wird kein Gegenvorschlag vorgelegt.
laur; Regionaljournal Zentralschweiz, 12:03 Uhr