Kanton Zürich
- Aufgrund grosser Waldbrandgefahr dürfen seit Freitag keine Feuer mehr im Wald oder zweihundert Meter rund um einen Wald angezündet werden.
- Das gilt auch für Feuerstellen bei Picknick- oder Spielplätzen.
- Die Gemeinden dürfen selber bestimmen, ob sie für ihr Gebiet eine allgemeines Feuerverbot anordnen.
- Stand Freitag ist das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August erlaubt.
Kanton Schaffhausen
- Das Entfachen von Feuer im Wald oder in der Nähe des Waldes ist verboten – auch auf offiziellen Grillplätzen.
- Zudem ist das Zünden von Feuerwerk in derselben Region untersagt.
- Im Siedlungsgebiet gelten diese Massnahmen vorläufig nicht.
- Das Rheinfallfeuerwerk am 1. August soll stattfinden.
Zürcher Gemeinden
Verschiedene Gemeinden wie beispielsweise Urdorf, Hombrechtikon, Oetwil a.S. oder Küsnacht haben eigene Regeln angeordnet:
- Das Entzünden von Feuer ist auf dem Gemeindegebiet untersagt.
- Auch Grillieren mit Holzkohle ist bis auf Weiteres nicht gestattet.
- Das Zünden von Feuerwerk ist am 1. August nur in der offiziellen Festzone unter Aufsicht der Feuerwehr gestattet.
Weisslingen hat bereits angekündigt, an der 1.-August-Feier auf das Höhenfeuer zu verzichten und verbietet das Abbrennen von Feuerwerk am Nationalfeiertag.