Zum Inhalt springen
Ein Schild warnt Wanderer in einem Wald vor grosser Waldbrandgefahr.
Legende: Nicht nur im Wald ist Feuer verboten, zum Teil auch auf dem eigenen Balkon. Keystone

Folgen der Trockenheit Feuerverbote in den Kantonen Zürich und Schaffhausen

Kanton Zürich

  • Aufgrund grosser Waldbrandgefahr dürfen seit Freitag keine Feuer mehr im Wald oder zweihundert Meter rund um einen Wald angezündet werden.
  • Das gilt auch für Feuerstellen bei Picknick- oder Spielplätzen.
  • Die Gemeinden dürfen selber bestimmen, ob sie für ihr Gebiet eine allgemeines Feuerverbot anordnen.
  • Stand Freitag ist das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August erlaubt.

Kanton Schaffhausen

  • Das Entfachen von Feuer im Wald oder in der Nähe des Waldes ist verboten – auch auf offiziellen Grillplätzen.
  • Zudem ist das Zünden von Feuerwerk in derselben Region untersagt.
  • Im Siedlungsgebiet gelten diese Massnahmen vorläufig nicht.
  • Das Rheinfallfeuerwerk am 1. August soll stattfinden.

Zürcher Gemeinden

Verschiedene Gemeinden wie beispielsweise Urdorf, Hombrechtikon, Oetwil a.S. oder Küsnacht haben eigene Regeln angeordnet:

  • Das Entzünden von Feuer ist auf dem Gemeindegebiet untersagt.
  • Auch Grillieren mit Holzkohle ist bis auf Weiteres nicht gestattet.
  • Das Zünden von Feuerwerk ist am 1. August nur in der offiziellen Festzone unter Aufsicht der Feuerwehr gestattet.

Weisslingen hat bereits angekündigt, an der 1.-August-Feier auf das Höhenfeuer zu verzichten und verbietet das Abbrennen von Feuerwerk am Nationalfeiertag.

Meistgelesene Artikel