Fleisch ist für viele Schweizerinnen und Schweizer ein fester Bestandteil des Menüplans. Die Produktion von Fleisch verursacht jedoch auch CO2 - und belastet die Umwelt. Umso wichtiger ist ein sorgfältiger Umgang mit Fleisch - das ist auch den Fleischproduzenten und Metzgern in der Schweiz bewusst. Die Hygienevorschriften in der Schweiz zwingen sie jedoch bisweilen, Fleisch wegzuwerfen, das noch geniessbar wäre.
Ein Baselbieter Metzger lehnt sich dagegen auf: Christoph Jenzer, der in vierter Generation seinen Familienbetrieb in Arlesheim führt. Mit seinem Kampf gegen Food Waste bewegt er sich derzeit in einem rechtlichen Graubereich. Er datiert seine Fleischprodukte doppelt. Das erste Datum zeigt den Kunden, bis wann sie die Wurst essen sollen. Das zweite Datum zeigt, wie lange die Wurst haltbar ist, wenn man sie einfriert.
Doppeldatierung ist nicht erlaubt
Zwei verschiedene Ablaufdaten auf der Verpackung - das ist jedoch illegal. Christoph Jenzer erhielt deswegen eine Beanstandung: Ein Solothurner Lebensmittelinspektor leitete ein Verfahren ein. Metzger Jenzer wiederum legte Beschwerde ein gegen die Beanstandung.
Die Begründung der Beanstandung: Das Schweizer Lebensmittelrecht schreibe vor, dass Metzger sich entscheiden müssten, ob sie Fleisch als Frischprodukt oder als Tiefkühlprodukt verkaufen. Das gleiche Produkt zunächst frisch anzubieten und später dann tiefgefroren, das sei nicht erlaubt.
Verantwortung für das Lebewesen
Für den Metzger ist das ein Problem. Er erklärt dies am Beispiel der Basler Fasnacht, die er mit Fleischprodukten beliefert: «Es handelt sich um grosse Mengen von Würsten, die wir im Vorfeld produzieren. Wenn es nun an der Fasnacht drei Tage lang regnet oder schneit, können wir viele Würste nicht verkaufen.» Er darf die Würste hinterher aber eben auch nicht einfrieren.
In solchen Fällen sind Metzger oft gezwungen, Fleisch wegzuwerfen. Christoph Jenzer kann das aber nicht mit seinem Gewissen vereinbaren: «Wir haben ein Lebewesen geschlachtet, also haben wir auch die Verantwortung dafür, dass wir möglichst jedes Gramm des Tieres sinnvoll verwerten.»
Es werden tonnenweise Fleischwaren weggeworfen. Das ist ein Skandal.
Fleisch kann aber ein Risiko sein für die Gesundheit, falls es schlecht gelagert ist. Daher verbietet das Lebensmittelrecht, es kurz vor Ablauf der Haltbarkeit einzufrieren. Christoph Jenzer sagt: Mit den heutigen Standards in seiner Metzgerei könne das nicht passieren. Man stehe vor einem grösseren Problem. «Unser Problem ist Food Waste. Es werden tonnenweise Fleisch und Fleischwaren weggeworfen. Ich finde, dass das ein Skandal ist und wir eine sinnvolle Lösung finden müssen.»
Eine sinnvolle Lösung finden, das will auch der Branchenverband der Metzger, der Schweizer Fleisch-Fachverband. Direktor Ruedi Hadorn hält fest: «Wir haben heute einen Clinch zwischen Food Waste und der Gesetzgebung. Wir müssen diesen auflösen.»
Lösung zeichnet sich ab
Der Fleisch-Fachverband ist deswegen im Gespräch mit dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit. Und die Signale von dort sind positiv. Das Bundesamt teilt auf Anfrage mit, dass das Lebensmittelrecht bald geändert werde: «Mit der laufenden Revision des Lebensmittelrechts soll Einzelhandelsbetrieben ermöglicht werden, gekühltes Fleisch vor Ablauf des Verbrauchsdatums tiefzugefrieren. Dies unter der Voraussetzung, dass sie im Rahmen der Selbstkontrolle die Lebensmittelsicherheit gewährleisten können.»
Es sieht also danach aus, dass der Kampf von Metzger Jenzer gegen das Wegwerfen von Fleisch erfolgreich ist. Dass das Lebensmittelrecht bald in seinem Sinne geändert wird.