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Forderung nach Ombudsstelle Wer hilft im Streit mit der Staatsmacht?

Der Aargau soll eine Ombudsstelle erhalten: In drei Vorstössen im Aargauer Grossen Rat fordern Politikerinnen und Politiker aus allen Parteien eine unabhängige Ombudsstelle. An diese könnten sich Menschen wenden, wenn sie Probleme haben mit der Verwaltung.

Hintergrund ist ein Fall aus dem Gesundheitsdepartement. Dort blieb eine Beschwerde gegen einen Psychiater unbearbeitet, der eine Patientin sexuell missbraucht hatte. Daraufhin hatte Gesundheitsdirektorin Franziska Roth Mitte Februar eine «Mailbox» für Beschwerden eingerichtet.

So läuft es in anderen Regionen: Viele Kantone und Gemeinden haben bereits unabhängige Anlaufstellen für Beschwerden aus der Bevölkerung, so zum Beispiel die Kantone Zürich, Baselstadt und Baselland. Oder die Städte Zug, Zürich, Luzern, Bern, St. Gallen oder Wallisellen.

Der Baselbieter Ombudsmann beispielsweise nahm im Jahr 2017 rund 300 Beschwerden entgegen und führte zusätzlich rund 200 Telefongespräche. Ziemlich viel Arbeit angesichts der Tatsache, dass der Kanton Baselland nicht einmal halb so viele Einwohner hat wie der Aargau.

Wie geht es weiter?

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Die Aargauer Regierung muss die drei Vorstösse aus dem Parlament nun beantworten und sich für oder gegen die Einrichtung einer Ombudsstelle entscheiden. Anschliessend wird die Idee im Parlament diskutiert und beschlossen.

Im Kanton Baselland kostet die Ombudsstelle rund 300'000 Franken pro Jahr. Die Unterzeichnenden der Vorstösse im Parlament hoffen, dass sich mit einer solchen Anlaufstelle unter Umständen Gerichtsklagen verhindern lassen. Damit könne man aufwändige Verfahren verhindern und wieder etwas Geld sparen, so die Argumentation.

Das kann eine Ombudsstelle: In vielen Fällen hören die Ombudsleute vor allem zu, beraten und beruhigen. Die thematische Bandbreite der Beschwerden ist gross: Es geht um abgelehnte Baubewilligungen, um (vermeintliches) Fehlverhalten der Polizei oder um nicht gewährte Sozialhilfe. In Einzelfällen organisieren die Ombudsleute Vermittlungsgespräche zwischen Behörden und Bürgern.

Im Jahr 2017 erachtete der Baselbieter Ombudsmann gemäss Jahresbericht 18 Beschwerden als «offensichtlich oder teilweise berechtigt». In diesen Fällen können die Ombudsleute auch Empfehlungen abgeben an die Verwaltung, damit sich solche Fehler in Zukunft nicht wiederholen.

Ombudsstelle versus «Mailbox»

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Wer sich beim Aargauer Gesundheitsdepartement beschwert, der landet direkt bei Regierungsrätin Franziska Roth oder ihrem Stab. Dieser direkte Draht in die Chef-Etage hat einen Nachteil: Die Departementsvorsteherin ist per se nicht unabhängig, wenn es um mögliche Fehler in ihrem eigenen Departement geht.

Eine Ombudsstelle wäre unabhängig von Verwaltung, Regierung und Justiz. Sie würde vom Parlament gewählt. Zudem wünschen sich die Aargauer Politikerinnen und Politiker in ihren Vorstössen natürlich eine Anlaufstelle für Probleme bei allen Verwaltungseinheiten, nicht nur beim Gesundheitsdepartement.

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