Der Aargau soll eine Ombudsstelle erhalten: In drei Vorstössen im Aargauer Grossen Rat fordern Politikerinnen und Politiker aus allen Parteien eine unabhängige Ombudsstelle. An diese könnten sich Menschen wenden, wenn sie Probleme haben mit der Verwaltung.
Hintergrund ist ein Fall aus dem Gesundheitsdepartement. Dort blieb eine Beschwerde gegen einen Psychiater unbearbeitet, der eine Patientin sexuell missbraucht hatte. Daraufhin hatte Gesundheitsdirektorin Franziska Roth Mitte Februar eine «Mailbox» für Beschwerden eingerichtet.
So läuft es in anderen Regionen: Viele Kantone und Gemeinden haben bereits unabhängige Anlaufstellen für Beschwerden aus der Bevölkerung, so zum Beispiel die Kantone Zürich, Baselstadt und Baselland. Oder die Städte Zug, Zürich, Luzern, Bern, St. Gallen oder Wallisellen.
Der Baselbieter Ombudsmann beispielsweise nahm im Jahr 2017 rund 300 Beschwerden entgegen und führte zusätzlich rund 200 Telefongespräche. Ziemlich viel Arbeit angesichts der Tatsache, dass der Kanton Baselland nicht einmal halb so viele Einwohner hat wie der Aargau.
Das kann eine Ombudsstelle: In vielen Fällen hören die Ombudsleute vor allem zu, beraten und beruhigen. Die thematische Bandbreite der Beschwerden ist gross: Es geht um abgelehnte Baubewilligungen, um (vermeintliches) Fehlverhalten der Polizei oder um nicht gewährte Sozialhilfe. In Einzelfällen organisieren die Ombudsleute Vermittlungsgespräche zwischen Behörden und Bürgern.
Im Jahr 2017 erachtete der Baselbieter Ombudsmann gemäss Jahresbericht 18 Beschwerden als «offensichtlich oder teilweise berechtigt». In diesen Fällen können die Ombudsleute auch Empfehlungen abgeben an die Verwaltung, damit sich solche Fehler in Zukunft nicht wiederholen.