- Mitte November hat das Freiburger Kantonsparlament ein Streikverbot für das Pflegepersonal beschlossen.
- Nun zieht die Gewerkschaft VPOD den Entscheid vor das Bundesgericht.
Der VPOD hält das Streikverbot für verfassungswidrig, wie er am Freitag mitteilte. Freiburg sei der einzige Kanton, der ein solches Verbot kenne.
Es sei möglich, dem Pflegepersonal ein Streikrecht einzuräumen, wenn ein Notfalldienst organisiert werde. Das zeigten die Erfahrungen aus anderen Kantonen und so laute auch der Tenor in der Rechtsprechung, sagt die Gewerkschaft.
Im Freiburger Kantonsparlament sprach sich Mitte November eine ganz knappe Mehrheit gegen das Streikrecht für das Pflegepersonal aus. Die Kantonsregierung hatte dem Pflegepersonal das Recht einräumen wollen.