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Fremdspracheninitiative Bündner Regierung empfiehlt die Ablehnung

Das Parlament des dreisprachigen Kantons hatte die Volksinitiative im April 2015 für ungültig erklärt. Es war dem Antrag der Regierung gefolgt, die argumentiert hatte, die Initiative stehe im Widerspruch zu übergeordnetem Recht.

Das Verwaltungsgericht hiess allerdings eine Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung des Parlaments gut. Das Bundesgericht wiederum wies eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ab. Womit erneut die Kantonsregierung zum Zug kam, die am Mittwoch die Botschaft zur Fremdspracheninitiative publizierte.

Kompliziert und teuer

Die Umsetzung der Initiative strikte gemäss deren Wortlaut würde bedeuten, dass Schülerinnen und Schüler in Italienisch- und Romanischbünden mit der Fremdsprache Englisch frühestens im siebten Schuljahr beginnen würden, schreibt die Regierung. Denn die Initiative erwähnt als Fremdsprachen nur Deutsch und Englisch, wobei Deutsch gleichzeitig priorisierte Kantonssprache ist.

Der Kanton und die Gemeinden hätten laut Regierung bei einer Annahme der Initiative zusätzliche, derzeit nicht bezifferbare, finanzielle und personelle Ressourcen bereitzustellen.

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