Wer bis Ende März 2019 seine Steuererklärung abgegeben hat, lag innerhalb der ordentlichen Frist. So zeitig waren aber nur 30 Prozent aller steuerpflichtigen Personen im Kanton Basel-Stadt unterwegs. Die meisten machten von der kostenlosen Fristverlängerung Gebrauch. Bis zum 30. September hatten sie Zeit, ihre Unterlagen zusammenzutragen.
Rund 80 Prozent der erwarteten Steuererklärungen gingen bis dahin bei der Basler Steuerverwaltung ein. Zusätzlich reichten in der ersten Oktoberwoche weitere rund 5 Prozent der Baslerinnen und Basler ihre Steuererklärung nach. Dennoch fehlen der Basler Steuerverwaltung immer noch 15 Prozent aller Steuererklärungen.
Mahnungen sind kostenpflichtig
Wer diese noch immer nicht abgegeben hat, erhält nun eine erste Mahnung, erklärt Marc Enz vom Rechtsdienst der Basler Steuerverwaltung. Liefert derjenige dann innert 30 Tagen keine Steuererklärung ab, wird eine zweite Mahnung verschickt. Beide Mahnung kosten je 40 Franken. Reagieren die Betroffenen nach weiteren 20 Tagen immer noch nicht, erfolgt eine amtliche Einschätzung.
Dabei nimmt die Steuerverwaltung aufgrund der Daten der Vorjahre oder anderer Informationen wie die Lohnmeldung des Arbeitgebers eine Schätzung vor. Enz betont jedoch, dass viele aufgrund der Mahnungen ihre Steuererklärung nachschicken. Ausserdem seien die 15 Prozent Nachzügler (das entspricht ungefähr 19’000 Steuererklärungen), die noch ausstehend sind, vergleichbar mit früheren Jahren. Und: Die grosse Mehrheit der Baslerinnen und Basler geben ihre Steuererklärung fristgerecht ab, sagt Enz.