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Screenshot aus eine Überwachungsvideo
Legende: Bei den massiven Krawallen auf der Plattform hinter der Muttenzerkurve gab es mehrere Verletzte. zVg

Fussball-Randale Basler Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen 16 Fussballfans

Die Männer sollen sich an Ausschreitungen nach dem Spiel FC Basel gegen FC Zürich vom April 2016 beteiligt haben.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat gegen 16 Männer zwischen 20 und 35 Jahren Anklage erhoben. Sie sollen an den Ausschreitungen nach dem Fussballspiel FC Basel gegen FC Zürich vom April 2016 beteiligt gewesen sein. Bei den Auseinandersetzungen entstand Sachschaden von mehreren zehntausend Franken und wurden mehrere Personen verletzt.

Die Angeklagten müssen sich wegen Landfriedensbruch, Sachbeschädigung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte vor dem Strafgericht verantworten, wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Gegen einzelne Personen werden zudem Verfahren wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz und das Vermummungsverbot geführt. ie sind gemäss Mitteilung zwischen 20 und 35 Jahre alt. .

20-Jähriger im Baselbiet verurteilt

Bereits im August hatte das Baselbieter Strafgericht einen 20-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Der Aargauer war Teil einer Gruppe gewesen, die ein Baselbieter Polizeiauto demoliert und angezündet hatte.

Die Ausschreitungen nach dem Fussballspiel am 10. April 2016 hatten sich von der so genannten Eventplattform beim St. Jakob-Park auf den Parkplatz vor der St. Jakobshalle auf Baselbieter Kantonsgebiet ausgedehnt. Mehrere Polizisten sowie ein Kleinkind wurden verletzt.

In der Folge waren zwölf mutmassliche Täter festgenommen worden. Sieben weitere Beteiligte wurden über eine Internetfahndung ausfindig gemacht. Nicht identifiziert werden konnte gemäss Mitteilung bis anhin eine weitere Person, gegen die eine Internetfahndung noch läuft.

Eingestellt haben die Strafverfolgungsbehörden hingegen ein Verfahren gegen einen Polizisten, der mit einem Gummischrotschusses einen Mann auf der Eventplattform am Auge schwer verletzte. Für diesen Mitteleinsatz habe es gemäss Staatsanwaltschaft konkrete Rechtfertigungsgründe gegeben.

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