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Gastgewerbegesetz Nidwalden Der Teufel liegt im Detail

Die Nidwaldner Bevölkerung stimmt über ein neues Gastgewerbegesetz ab.

Das heutige Nidwaldner Gastgewerbegesetz stammt aus dem Jahr 1996. Es ist veraltet und muss erneuert werden. Der Landrat hat dem Vorschlag der Regierung vor einem Jahr zugestimmt. Ein Komitee hat dagegen das konstruktive Referendum ergriffen und einen Gegenvorschlag zum Gastgewerbegesetz ausgearbeitet. Am 24. November kann die Bevölkerung darüber abstimmen.

Das neue Gastgewerbegesetz regelt die Bewilligungspflicht und die Betriebsführung aller Arten von Gastwirtschaftsbetrieben und Gelegenheitswirtschaften sowie die Bewilligungspflicht für den Handel mit alkoholischen Getränken. Wirte brauchen weiterhin den Nachweis hinreichender Fachkenntnisse.

Die Vorlage des Landrats und der Gegenvorschlag unterscheiden sich in drei Aspekten:

  • Der Landrat will, dass Gastwirtschaftsbetriebe Fähigkeitsausweise oder Diplome im Bereich der Gastwirtschaft und Hauswirtschaft vorweisen müssen. Der Gegenvorschlag formuliert die Fachkenntnisse offener. Statt beispielsweise ein Wirtepatent oder eine Berufslehre im Bereich Gastwirtschaft oder Nahrung soll auch ein anderer Berufslehr-Abschluss gelten.
  • Der Landrat befreit beispielsweise Spitäler, Heimrestaurants, Take-Aways oder Alpwirtschaften von diesem Fähigkeitsausweis. Der Gegenvorschlag behandelt alle bewilligungspflichtigen Betriebe gleich, es brauche keine Ausnahmen.
  • Geht es nach dem Landrat , kann eine Person mehrere Gastwirtschaften führen, sofern sie eine Stellvertretung einsetzt. Der Gegenvorschlag beschränkt die Anzahl: Eine Person soll höchstens drei Betriebe führen dürfen - eine Stellvertretung soll ebenfalls in allen drei Betrieben eingesetzt werden können.

Abstimmungsempfehlungen

Bei den drei grössten Parteien FDP, CVP und SVP ist jeweils eine Mehrheit für die Vorlage des Landrates. Laut Nathalie Hoffmann, Präsidentin des Branchenverbandes Gastro Nidwalden, sei die Haltung in der Gastronomiebranche ebenfalls klar auf der Seite der Landratsvorlage. Dies auch deshalb, weil Hoffmann als Gastrovertreterin bereits mitgeholfen habe, die Vorlage auszuarbeiten, und so die Sichtweise der Wirtinnen und Wirte frühzeitig einbringen konnte.

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