Die Andermatt-Urserntal Tourismus AG verlangt für Ferienwohnungen, Hotels und sonstige Beherbergungsbetriebe Gebühren. Im Falle der Ferienwohnungen sind das 14 Franken pro Quadratmeter Wohnfläche. Mit dieser Abgabe werde der touristische Betrieb sichergestellt. Und weil die Fereinhausbesitzer von den Gebühren profitieren, müssen sie im Gegensatz zu den Einwohnerinnen und Einwohnern diese Gebühr bezahlen.
Wird das Geld für den richtigen Zweck verwendet?
Gegen diese Gebühr klagte derselbe Ferienhausbesitzer bereits vor zehn Jahren. Damals stellte er die Abgabe, in seinem Fall pro Jahr rund 1500 Franken, grundsätzlich in Frage. Jetzt musste sich das Bundesgericht damit befassen, ob die Gebühr zu hoch sei und ob sie für den richtigen Zweck eingesetzt wird. Da kommt das höchste Gericht des Landes jetzt zum Schluss: Es ist alles rechtens. Entsprechend freut sich der Gemeindeschreiber von Andermatt, Martin Jörg: «Das Urteil zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.»
Sämtliches Geld wird für touristische Zwecke verwendet.
Der Ferienhausbesitzer war der Meinung, dass das Geld falsch eingesetzt werde – nämlich nicht nur zur Sicherstellung des Tourismusbetriebes, sondern auch zu dessen Förderung. Hier sagt das Gericht, es sei tatsächlich schwierig aufzuschlüsseln, für was das Geld verwendet werde. Von einer verfassungswidrigen Verwendung könne aber nicht die Rede sein. Und das bekräftigt auch der Gemeindeschreiber von Andermatt, Martin Jörg. Das Geld werde vollumfänglich für touristische Zwecke verwendet.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde also in allen Punkten ab. Der Ferienhausbesitzer muss die Verfahrenskosten von 2500 Franken bezahlen.