Der Untersuchungsbericht, welcher das Büro für Administrativuntersuchungen in Zürich ausstellte, kommt zum Schluss, dass es wohl Konflikte am Arbeitsplatz gegeben habe. Dabei habe es sich jedoch nicht um Mobbing im Sinne der Definition gehandelt, teilt die Urner Regierung mit.
Gemäss Aussagen der Befragten war das Verhalten des Beschuldigten derart auffällig, dass diverse andere Polizisten merkten, dass mit seiner Zeiterfassung etwas nicht stimmte.
So kommt der Untersuchungsbericht zum Schluss, dass die diesbezüglich selbständig eingeleiteten Ermittlungen eines Kadermitarbeiters grundsätzlich zulässig und gerechtfertigt waren. Der Bericht ortet aber auch eine Pflichtverletzung. Gemäss einer internen Weisung der Kantonspolizei sei nämlich der Kommandant oder der Pikettoffizier zu informieren, wenn gegen einen Mitarbeiter ein Strafverfahren eingeleitet werden müsse.