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Gegen Radikalisierung Seelsorge auch für Hindus und Muslime im Kanton Bern

In Spitälern, Asylzentren oder Gefängnissen soll es Seelsorge für Anhänger verschiedener Religionen geben.

Gerade Gefängnisse und Asylunterkünfte könnten ein Nährboden für die Radikalisierung von Menschen in Notsituationen sein, hoben drei Grossräte aus der BDP, der SP und der GLP in einem Vorstoss hervor. Sie forderten deshalb vom Regierungsrat, präventive Seelsorgeangebote für Angehörige von nicht landeskirchlichen Religionen zu entwickeln. Dazu gehöre auch eine entsprechende Weiterbildung der Betreuungspersonen.

Der Regierungsrat zeigte sich bereit, die Entwicklung solcher Angebote zu prüfen. Im Kanton Bern bestehe für solche Angebote sowohl eine Nachfrage wie auch ein gewisser Handlungsbedarf. Die Parlamentsmehrheit hat nun diesen eingeschlagenen Kurs bestätigt.

Nötig vor allem im Spital

Die allermeisten Betroffenen kämen hierzulande nicht im Gefängnis oder in Asylunterkünften in die Situation, in der sie seelsorgerischen Beistand in Anspruch nehmen möchten, sagte Regierungsrätin Evi Allemann (SP) in der Parlamentsdebatte. Vielmehr werde dies im Spital der Fall sein.

Im Kanton Bern ist jede achte Person in einer Religionsgemeinschaft, die nicht der Landeskirchen angehört. Die Mehrheit dieser Menschen sind laut der Berner Regierung Christinnen und Christen, die zur orthodoxen, lutherischen und anglikanischen Kirche oder zu Freikirchen gehören. Die Minderheit sind Muslime, Hindu und Buddhisten.

Nur die SVP dagegen

Der Regierungsrat empfahl dem Parlament, den Vorstoss als unverbindliches Postulat zu überweisen. Einzig die SVP wehrte sich auch gegen ein Postulat. Grossrat Erich Hess warnte vor finanziellen Begehrlichkeiten der Religionsgemeinschaften.

Das Parlament nahm das Postulat aber schliesslich mit 90 zu 55 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Damit stärkte es Justizdirektorin Evi Allemann den Rücken, die eingeschlagene Marschrichtung beizubehalten.

Welche Religionen sind anerkannt?

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Erst vor kurzem hat sich der Kanton Bern ein neues Landeskirchengesetz gegeben. Darin regelt er sein Verhältnis zu den anerkannten Landeskirchen. Es sind dies die evangelisch-reformierte, die römisch-katholische und die christkatholische Kirche. Sie erhalten staatliche Mittel. Ferner anerkennt der Kanton die israelitischen Gemeinden als öffentlich-rechtliche Körperschaften.

Ausgeklammert wurde bei der Revision des Landeskirchengesetzes die Frage nach der Anerkennung anderer Religionsgemeinschaften. Dazu soll die Regierung zuerst in einem separaten Bericht eine Auslegeordnung machen und ihre Ideen skizzieren, so der Auftrag. Derzeit ist die bernische Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion laut Regierungsrätin Evi Allemann dabei, den Bericht zu erarbeiten.

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