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Gegen übergeordnetes Recht Zürcher Bezirksrat erklärt «Züri Autofrei» für ungültig

Die JUSO als Initiantin reagiert enttäuscht und denkt über einen Weiterzug nach.

Die Stadt könne nur in den Quartierstrassen eine Befreiung des motorisierten Individualverkehrs anorden. Bei den anderen Strassen haben der Bund und der Kanton das Sagen. Für Bezirksratspräsident und Statthalter Matthis Kläntschi (Grüne) ist deswegen klar: «Die Initiative lässt sich in wesentlichen Teilen nur unter Verstoss gegen übergeordnetes Recht umsetzen, weshalb die Initiative für ungültig zu erklären ist».

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Zürcher Bezirksrat erklärt «ZüriAutofrei»-Initiative für ungültig
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 18.09.2018.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 13 Sekunden.

Die Stimmrechtsbeschwerde eingereicht haben unter anderem der Automobilverband TCS und der städtische Gewerbeverband. Sie seien nicht überrascht vom Entscheid, sagt deren Rechtsvertreter Severin Pflüger, der für die FDP auch im Stadtparlament sitzt.

Die Initiative verletzt Bundes- und Kantonsrecht. Wir sind froh über den Entscheid des Bezirksrats.
Autor: Severin Pflüger Rechtsvertreter TCS und Gewerbeverband

Der Co-Präsident der JUSO zeigt sich enttäuscht. Der Entscheid des Bezirksrat sei «ein Kniefall vor der Autolobby».

Wir haben uns vom Bezirksrat mehr Mut erhofft.
Autor: Nicola Siegrist Co-Präsident JUSO

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans kantonale Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Ob die JUSO diesen Schritt macht, entscheidet sie in den nächsten Tagen.

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