Die Stadt könne nur in den Quartierstrassen eine Befreiung des motorisierten Individualverkehrs anorden. Bei den anderen Strassen haben der Bund und der Kanton das Sagen. Für Bezirksratspräsident und Statthalter Matthis Kläntschi (Grüne) ist deswegen klar: «Die Initiative lässt sich in wesentlichen Teilen nur unter Verstoss gegen übergeordnetes Recht umsetzen, weshalb die Initiative für ungültig zu erklären ist».
Die Stimmrechtsbeschwerde eingereicht haben unter anderem der Automobilverband TCS und der städtische Gewerbeverband. Sie seien nicht überrascht vom Entscheid, sagt deren Rechtsvertreter Severin Pflüger, der für die FDP auch im Stadtparlament sitzt.
Die Initiative verletzt Bundes- und Kantonsrecht. Wir sind froh über den Entscheid des Bezirksrats.
Der Co-Präsident der JUSO zeigt sich enttäuscht. Der Entscheid des Bezirksrat sei «ein Kniefall vor der Autolobby».
Wir haben uns vom Bezirksrat mehr Mut erhofft.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans kantonale Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Ob die JUSO diesen Schritt macht, entscheidet sie in den nächsten Tagen.