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Gegen Zersiedelung Ein Viertel der Luzerner Gemeinden muss Bauland rückzonen

Vor einigen Tagen hatte der 76-jährige Herbert Dürr unerfreuliche Post in seinem Briefkasten. Die Gemeinde Escholzmatt-Marbach und der Kanton Luzern teilten ihm mit, dass sein Grundstück etwas ausserhalb des Dorfkerns nicht länger als Bauland gelten soll. «Ich fühle mich verschaukelt», sagt der 76-Jährige. Weil sein Grundstück leer steht und etwas ausserhalb liegt, wird es zur Grünzone. Herbert Dürr rechnet mit einem Verlust von rund 300'000 Franken.

Kantone sind zur Auszonung verpflichtet

In Escholzmatt-Marbach ist er nicht der einzige Betroffene. Die Luzerner Gemeinde im ländlichen Entlebuch gehört zu denjenigen, die am meisten Bauland auszonen müssen. Nötig ist das wegen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG), das die Schweizer Stimmbevölkerung klar angenommen hat. Dieses Gesetz verpflichtet die Kantone, grosse unbebaute Bauzonen zu reduzieren, damit künftig dichter gebaut und die Zersiedelung gestoppt wird. Im Kanton Luzern kommt es deswegen in rund einem Viertel aller Gemeinden zu Auszonungen, insgesamt 67 Hektaren Land und rund 1000 Personen sind betroffen.

Ein Mann in dunkler Jacke vor einer verschneiten Wiese.
Legende: Rechnet mit rund 300'000 Franken Wertverlust: Herbert Dürr vor seinem Grundstück in Escholzmatt-Marbach. SRF/Christian Oechslin

Auszonen sei kein Wunschjob, sagt der Luzerner Baudirektor Fabian Peter, aber: «So wie der Staat das Recht zum Bauen gibt, kann er es auch wieder wegnehmen.» Der Kanton Luzern verfügte 2018 über rund 570 Hektaren unüberbautes Land in der Bauzone. Das neue Gesetz sieht vor, dass davon 170 Hektaren umgezont werden müssten. Luzern hat aber einen gewissen Spielraum. Diesen habe man ausgereizt und wolle nicht päpstlicher sein als der Papst, sagt Peter. Welche Parzellen es betreffe, habe der Kanton aber alleine bestimmt.

Möglichkeit zur Einsprache

Die Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer haben die Möglichkeit, Einsprache zu erheben und später eine Entschädigung zu verlangen. Allerdings zeigt ein Urteil des Bundesgerichts zu einem Fall im Kanton Luzern, dass die Kriterien für eine Entschädigung bei einer Auszonung äusserst streng sind. Der betroffene Herbert Dürr aus Escholzmatt-Marbach ist sich deshalb noch nicht sicher, ob er gegen die Auszonung vorgehen will: «Ich möchte in meinem Alter nicht noch lange vor Gericht gehen.»

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