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Gegen Zweitwohnungen Airbnb & Co sind in der Berner Altstadt unerwünscht

Die Stadtregierung will die Bauordnung so anpassen, dass in der Altstadt wieder vor allem Einheimische wohnen.

Die Berner Stadtregierung will gegen regelmässiges Vermieten von Wohnungen in der Altstadt an Touristen und Geschäftsleute vorgehen. Sie will dazu die Bauordnung anpassen.

Die geplante neue Regelung

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«In der Unteren und Oberen Altstadt soll es in den Gebäudeteilen, die nach der Bauordnung für das Wohnen reserviert sind, in Zukunft nicht mehr zulässig sein, Wohnungen in Zweitwohnungen umzuwandeln und regelmässig für kurze Dauer an nicht Niedergelassene zu vermieten.»

Der Wohnraum in der Stadt solle primär der Wohnbevölkerung zur Verfügung stehen, schreibt der Gemeinderat. In der Altstadt habe es in den letzten Jahren vermehrt Angebote für «temporäre Wohnformen» gegeben. Damit dürften Angebote an Geschäftsleute und Kunden von Buchungsplattformen wie Airbnb gemeint sein.

Lebendige Lauben

Mit der Teilrevision der Bauordnung schlägt die Stadtregierung noch weitere Neuerungen vor. So sollen die Laubengeschosse der Unteren Altstadt in Zukunft Detailhandelsgeschäften, Beizen, dem Kleingewerbe und kulturellen Nutzungen vorbehalten sein.

Finanzdienstleister und dergleichen sollen keinen Platz haben. Die Untere Altstadt solle «ein lebendiger Ort für Bewohner und Besucher» bleiben, schreibt der Gemeinderat zur Begründung.

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