Der Gegenvorschlag nimmt deren Hauptanliegen der Initiative auf, schlägt jedoch einen moderateren Abzug vor. Der in der Initiative vorgeschlagene Pauschal-Abzug von 28 Prozent des Eigenmietwerts bewege sich «im verfassungsrechtlichen Graubereich». Deshalb schlägt die Regierung einen Abzug - je nach Alter der Liegenschaft - zwischen 20 und 25 Prozent vor.
Der Gegenvorschlag übernimmt hingegen die Umrechnungssätze der Initiative zur Bestimmung der Eigenmietwerte. Dieser soll grundsätzlich zwischen 60 und 65 Prozent des marktüblichen Mietwerts betragen. Liegt er unter 60 Prozent, soll er von Amtes wegen erhöht werden können.
8 Millionen weniger für Kanton und Gemeinden
Aus den vorgeschlagenen Anpassungen des Steuergesetzes ergeben sich gemäss Regierung jährlich tiefere Einnahmen bei den Staatssteuern von rund fünf Millionen Franken und von drei Millionen bei den Gemeindesteuern. Die Änderungen sollen mehrheitlich rückwirkend in Kraft treten.
Reaktion auf Bundesgerichtsentscheid
Die Wohnkosten-Initiative eines bürgerlichen Komitees um Wirtschaftskammer-Direktor und FDP-Landrat Christoph Buser wurde im Herbst mit rund 21'000 Unterschriften eingereicht. Auslöser war ein Urteil des Bundesgerichts, das vor einem Jahr die Baselbieter Eigenmietwert-Berechnung als verfassungswidrig taxierte. Der Eigenmietwert falle oft zu tief aus, weshalb Wohneigentümer gegenüber Mietern besser gestellt würden. Das Bundesgericht hatte schon in früheren Jahren das sogenannte Baselbieter Bausparmodell gerügt.
Die jetzt von der Initiative verlangte und von der Regierung in abgeschwächter Form vorgeschlagene Korrektur will verhindern, dass die Wohneigentümer nach Umsetzung des Bundesgerichts-Urteils stärker belastet werden.
Kritik von SP und von den Initianten
Die Baselbieter SP kritisiert in einem Communiqué den regierungsrätlichen Gegenvorschlag heftig. Sie spricht von einem Kniefall vor dem Hauseigentümerverband. Die Regierung habe offenbar die Niederlage vor Bundesgericht verdrängt. Initiant und Wirtschaftskammer-Direktor Christoph Buser (FDP) seinerseits will die Initiative nicht zurückziehen. Der Gegenvorschlag beinhalte versteckte Steuererhöhungen, so unter anderem die Begründung.