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Gegenwind für Regierungspläne Kanton Luzern will neu regeln, wer was macht - und bezahlt

Der Kanton Luzern nimmt den Gemeinden Aufwand in der Höhe von 200 Millionen Franken ab und übergibt den Kommunen Aufgaben im Wert von 220 Millionen Franken. Dank geplanten Steuergesetzrevisionen und einem Härteausgleich soll es aber keine wirklichen Verlierer geben.

Der Luzerner Regierungsrat hat die Aufgaben- und Finanzreform 2018 vorgestellt. Dieses Massnahmenpaket erfülle sowohl die Forderungen des Kantons als auch der Gemeinden, sagte Finanzdirektor Marcel Schwerzmann. Die Ausarbeitung des Reformwerks dauerte mehr als drei Jahre. Insgesamt wurde bei 270 kantonalen und kommunalen Aufgaben überprüft, wie sie zwischen den beiden Staatsebenen aufteilt werden könnten.

Zusätzliche Aufgaben beim Wasserbau und in der Bildung

Die zusätzlichen Ausgaben für den Kanton in der Höhe von drei Zehnteln einer Steuereinheit stammen vor allem aus den Aufgabengebieten Wasserbau und Volksschulbildung. Beides seien Pendenzen aus der Finanzreform 08, sagte Schwerzmann. Die zwei grossen Brocken seien damals bewusst zurückgestellt worden.

Vorgesehen ist, dass neu der Kanton allein für den baulichen und betrieblichen Unterhalt von Hochwasserschutzmassnahmen zuständig ist. Neu beteiligt sich der Kanton an den Gemeindeschulen zu 50 Prozent und nicht mehr nur 25 Prozent.

Im Gegenzug müssen Gemeinden vom Kanton Aufgaben übernehmen. Es geht dabei etwa um die Ergänzungsleistungen oder die Verbilligung der Krankenkassenprämien für Sozialhilfebezüger. Der Anteil der Gemeinden an Einnahmen aus Sondersteuern sinkt.

Umstrittener Steuerfussabtausch

Die umstrittenste Massnahme ist aber der Steuerfussabtausch. Per Gesetz soll festgeschrieben werden, dass der Kanton für 2020 den Steuerfuss von 2019 um einen Zehntel einer Einheit erhöht, und alle Gemeinden ihren Steuerfuss senken. Ab 2021 wäre der Steuerfuss wieder frei.

Reichere Gemeinden wie die Stadt Luzern haben schon im Vorfeld deutlich gemacht, dass sie den Steuerfussabtausch als unverhältnismässige Beschränkung der Gemeindeautonomie ablehnen. Für den für die Gemeinden zuständigen Regierungsrat Paul Winiker wird dieser Eingriff aber dadurch legitimiert, dass die Aufgaben- und Finanzreform den kantonalen Stimmberechtigten vorgelegt wird.

Die Aufgabenverschiebungen wirken sich auf die einzelnen Gemeinden unterschiedlich aus. Gemeinden mit wenig Schülern, ohne anstehende Wasserbauprojekte und hohen Einnahmen aus Sondersteuern werden stark belastet. Das Problem: Es werden jeweils die gleichen Gemeinden stark getroffen.

Entlastung für Kanton und die Gemeinden

Als Korrektur rechnet der Regierungsrat deswegen die Hälfte der erwarteten Einnahmen aus der Steuervorlage 17 des Bundes in die Aufgaben- und Finanzreform mit ein. Damit resultiert für den Kanton eine Entlastung von 29 Millionen Franken und für die Gemeinden von 3 Millionen Franken.

Im Durchschnitt werden die Gemeinden pro Einwohner mit 7 Franken entlastet. Die Spannweite ist allerdings gross: In Meggen beträgt der Mehraufwand pro Kopf 510 Franken, in Altwis der Mehrertrag pro Einwohner 406 Franken.

Um diese Spannweite zu minimieren, rechnet der Regierungsrat auch die zweite Hälfte der Steuervorlage 17 sowie die Einnahmen aus der kantonalen Steuergesetzrevision 2020 mit ein. Diese begünstigt just jene Gemeinden finanziell, die durch die Aufgaben- und Finanzreform stark betroffen sind. Im Falle von Meggen sinkt die Belastung pro Kopf so auf 277 Franken.

Kritik aus den Parteien

Bei den Parteien stossen die Pläne der Regierung auf teils heftige Kritik. Der Kanton wolle vor allem Aufgaben im Sozialbereich auf die Gemeinden übertragen. Dort sei mit einem Kostenwachstum zu rechnen, schreibt die FDP.

Für SP, Grüne und Grünliberale ist die Reform «unseriös», da sie bereits mit Einnahmen aus der Steuervorlage 17 rechne, die aber noch gar nicht definitiv beschlossen sei. Nur die CVP spricht sich fast ohne Vorbehalte gegen die Vorlage aus.

Abstimmung im Mai 2019

Das Parlament soll im Dezember über die Aufgaben- und Finanzreform 2018 befinden. Diese unterliegt dem obligatorischen Referendum. Abgestimmt werden soll im Mai 2019, wenn auch über die Steuervorlage 17 des Bundes befunden wird. Die Steuergesetzrevision 2020 soll im Juni 2019 vom Luzerner Kantonsrat zu Ende beraten werden.

Unterschiedliche Reaktionen aus den Gemeinden

Beim Verband Luzerner Gemeinden (VLG) kommen die Vorschläge der Regierung gut an. Einzelne Luzerner Gemeinden aber sehen es anders. Insbesondere die Stadt Luzern, die nicht im VLG vertreten ist. Die städtische Finanzdirektorin Franziska Bitzi befürchtet eine übermässige Belastung der Stadt. Insbesondere sei noch unklar, ob die versprochenen Kompensationen durch die kantonale Steuergesetzrevision 2020 tatsächlich kommen werden: «Das ist im Moment das Problem: Wir müssen zu Ausfällen Ja sagen, bevor die Einnahmen, die Kompensationen gesichert sind.»

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