Die Untersuchungen sind das Resultat eines jahrelangen Streites zwischen dem Kanton und den Fischern. Diese hatten sich beklagt, dass der Kanton nicht alle Einnahmen aus den Fischereipatenten in die Wiederbevölkerung der Gewässer verwende.
Die Untersuchungen geben dem Kanton jedoch recht: Gemäss dem freiburgischen Fischereigesetz müssen mindestens 30 Prozent der Einnahmen in die Wiederbevölkerung fliessen – dieser Betrag wurde bei weitem übertroffen, schreibt die Freiburger Kantonsregierung.
Weiter sei mit «Wiederbevölkerung» nicht nur das Aussetzen von Fischen gemeint; unter diesen Begriff fielen auch, die Fischbestände zu überwachen oder Lebensräume zu verbessern, zum Beispiel durch neue Laichplätze.