Eltern sollen künftig zwischen 15 und 25 Franken pro Tag an obligatorische Schul- und Sportlager, Landschulwochen und Schulreisen ihrer Kinder zahlen. Die bernische Erziehungsdirektion hat ihre bisherige Empfehlung aufgrund eines Bundesgerichtsurteils angepasst.
Bisher empfahl die Erziehungsdirektion Kostenbeiträge zwischen 20 und 30 Franken pro Tag.
SRF News: Bern schlägt vor, den Eltern 15 bis 25 Franken in Rechnung zu stellen. Weshalb hält sich der Kanton nicht an die Vorgaben des Bundesgerichts?
Bernhard Pulver: Das Urteil des Bundesgerichts lässt durchaus etwas Spielraum. Das Gericht hatte einen Fall zu beurteilen aus dem Kanton Thurgau. Da hatten die Eltern Kosten von 300 Franken zu übernehmen. Die Richter entschieden, das ist definitiv zu viel.
Man darf das Urteil nicht überinterpretieren.
Mit den maximal 25 Franken pro Tag sind wir im Kanton Bern wohl gar nicht so schlecht unterwegs. Und das entspricht auch dem Grundsatz des Bundesgerichts, dass die Schule nur jenen Betrag von den Eltern verlangen darf, den diese einsparen, wenn ihr Kind nicht zu Hause ist.
Wie kommen sie denn auf maximal 25 Franken pro Tag?
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil nur die Kosten für die Verpflegung berücksichtigt. Wenn ein Kind jedoch in einem Lager ist, fallen für die Eltern ebenfalls Kosten für die Betreuung, Freizeitaktivitäten u.s.w. weg.
Der Kanton kann lediglich Empfehlungen abgeben. Was, wenn sich die Eltern nicht daran halten?
Dieses Risiko besteht. Ich bin trotzdem optimistisch, dass unsere Empfehlung funktioniert. In den letzten zehn Jahren hatten wir nie eine Beschwerde. Viel mehr sind die Eltern froh und dankbar, dass die Schulen Lager organisieren. Ich denke deshalb nicht, dass die Eltern beim geforderten Betrag pingelig sein werden.
Ausserdem: Für Eltern, die diesen Betrag nicht bezahlen können, weil sie zum Beispiel ein tiefes Einkommen haben, gibt es die Härtefallregelung. Da sollten die Gemeinden den Eltern entgegenkommen.
Das Gespräch führte Brigitte Mader.