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Gelder Regionalverkehr BAV rüffelt Aargauer Regionalbahn WSB für Quersubventionierung

  • Die in der Region Aarau tätige Wynental- und Surentalbahn (WSB) hat vom Bundesamt für Verkehr (BAV) einen Rüffel gefasst für ihre Abrechnungen von 2015.
  • Im Fokus stand die korrekte Verwendung von Subventionen.
  • Das BAV monierte unzulässige Quersubventionierungen und pochte auf präzise, transparente Buchhaltung.
  • Es geht um unzulässige Quersubventionierungen in der Grössenordnung von 243'000 bis 300'000 Franken.

Bus
Legende: Hat die Aar Bus und Bahn Bundesgelder für die Quersubventionierung des Busbetriebs verwendet? SRF

Die Kritik des Prüfungsberichts der BAV-Revisionsstelle vom März 2017 hat die «SonntagsZeitung» jetzt publik gemacht. Der Bericht, welcher der SDA vorliegt, erkennt zwar «keine systematischen Mängel zur Kosten- und Leistungsabrechnung», «in einigen Bereichen besteht aber ein bedeutendes Verbesserungspotenzial».

Aar Bus und Bahn

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  • Die WSB ist Teil des Aarauer Verkehrsverbundes Aar und ist mit dem Busbetrieb Aarau (BBA) organisatorisch eng verbunden. Sie kooperiert mit dem Bremgartener Unternehmen BDWM und übernimmt für die RAILplus AG, an der sie beteiligt ist, administrative Aufgaben. Der Aar-Verbund weist für 2016 auf seiner Homepage insgesamt 13,9 Millionen Reisende aus.
  • Die WSB alleine transportierte 2016 gemäss Geschäftsbericht knapp sechs Millionen Reisende auf 44 Millionen Personenkilometern. Sie weist dazu einen Betriebsaufwand von 37 Millionen Franken aus, wovon 21 Millionen mit Abgeltungen gedeckt wurden. Vom Bund flossen im Prüfjahr 2015 5,7 Millionen für Personenverkehr und 1,9 Millionen für Infrastruktur.

Laut BAV wurden jedoch gegenüber den BBA erbrachte Leistungen nicht zu Vollkosten verbucht. «Vermutete wesentliche Quersubventionierungen» zulasten des subventionsberechtigten Regionalen Personenverkehrs seien nicht zulässig. Gemeint sind damit namentlich Direktionsaufwendungen.

Sechsstelliger Fehler

Bei den unzulässigen Quersubventionierungen geht es um eine Grössenordnung von 243'000 bis 300'000 Franken. Dies ergibt sich anhand des 2015 dem BBA belasteten Direktionaufwands, der einem Anteil von 17,35 Prozent entspricht, und des BBA-Anteils am realen WSB-Direktionsaufwand, den das BAV für 2007 (28,4 Prozent) und 2013 (26,29 Prozent) selber ermittelt hat.

Bei diesen BBA-Verrechnungen hat die WSB laut BAV die Vorgaben «seit mehreren Jahren nicht eingehalten». Der BAV-Prüfbericht klassiert Wesentlichkeit und Dringlichkeit seiner Empfehlungen zu Handen der WSB als «hoch». Die WSB bestätigte dem BAV gemäss Bericht im März 2017 die beschriebenen Sachverhalte und akzeptierte auch die Empfehlungen.

WSB rechnet anders

Die BAV-Rechnung zu den Quersubventionierungen hingegen bildet für die WSB-Leitung die Situation nicht richtig ab, weil sich zwischen 2007/2013 und 2015 einige Aufwandpositionen verändert hätten. Die WSB kommt mit eigenen Berechnungen zur Differenz zwischen fakturiertem Betrag und Vollkosten auf weniger als die Hälfte der vom BAV errechneten Zahlen.

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