Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag einen Lotteriefonds-Kredit von 32 Millionen Franken für die In- und Auslandhilfe bewilligt. Das Geld soll bis 2021 für Hilfsprojekte eingesetzt werden. Die rechte Ratsseite brachte allerdings zwei wichtige Einschränkungen durch.
1. Kein Geld mehr für Projekte in EU-Ländern
FDP, SVP und EDU setzten mit 82 zu 81 Stimmen äusserst knapp durch, dass die Unterstützung für Projekte in EU-Ländern gestoppt wird. Ein Beispiel für ein solches Projekt ist etwa die Restaurierung verlotterter Kirchen in Siebenbürgen, Rumänien. Dieses Projekt würde neu nicht mehr unterstützt.
Pro: Alex Gantner (FDP): Die EU soll nicht vom Kanton Zürich weiterentwickelt werden. Da ist der Bund zuständig.
Contra: Philipp Kutter (CVP): Diese Einschränkungen sind unsolidarisch, unnötig und hinderlich.
2. Rücknahme von Flüchtlingen als Voraussetzung
Bei der Auslandhilfe werden künftig nur noch Projekte in Ländern unterstützt, die ihre Landsleute zurücknehmen. Länder wie Eritrea oder Äthiopien, die ihre abgewiesenen Flüchtlinge nicht zurücknehmen, erhalten kein Geld mehr aus Zürich.
Pro: Hans Egli (EDU): Es ist inkonsequent diesen Ländern Geld zu geben. Das schadet der Schweiz.
Contra: Michael Zeugin (GLP): Wollen Sie allen abgeschobenen Flüchtlingen künftig einen Betreuer zur Seite schicken, damit sie überwacht werden? Dieser Antrag ist kontraproduktiv.
Unsicherheit bei Entwicklungsorganisationen
Der Kantonsrat hat heute auch beschlossen, dass von den jährlich acht Millionen Franken, die der Kanton aus dem Lotteriefonds ausbezahlt, höchstens vier Millionen Franken in Projekte im Ausland fliessen dürfen. Die andere Hälfte soll in Projekte in der Schweiz investiert werden. Bisher sei in der Regel mehr Geld in Auslandprojekte geflossen, sagt Roger Keller von der Zürcher Finanzdirektion. Der Grund: «Es werden grundsätzlich mehr Auslandprojekte eingereicht», so Keller.
Es sei daher wahrscheinlich, dass die Beträge, die auf die ausländischen Projekte verteilt werden, nun kleiner werden, vermutet Roger Keller von der kantonalen Finanzdirektion.
Mehr Sorgen bereiten den Entwicklungsorganisationen jedoch die neuen Regeln, dass Projekte in jenen Staaten nicht mehr unterstützt werden, die in der EU sind oder abgewiesene Asylbewerber nicht mehr zurück nehmen. Es gebe viele offene Fragen, sagt etwa Matthias Herfeldt von Helvetas. «Aus Honduras zum Beispiel gibt es derzeit ein hängiges Asylgesuch in der Schweiz. Wenn dieses negativ wäre und diese Person zurück müsste, der Staat dies aber nicht zulässt, gibt es dann für ein ganzes Land keine Hilfe vom Kanton?», fragt sich Matthias Herfeldt.