Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von fünf Fusions-Gegnern abgelehnt. Die Lausanner Richter traten auf einzelne Kritikpunkte gar nicht erst ein und beurteilte die Fusion als rechtens. Die fünf Hirzler, die bis zur letzten Instanz gegen den Zusammenschluss kämpften, müssen nun gemeinsam die Gerichtskosten von 4000 Franken zahlen.
Damit können sich die beiden Gemeinden offiziell per 1. Januar 2018 zusammenschliessen. Ganz zur Freude der beiden Gemeindepräsidenten. Theo Leuthold aus Horgen: «Wir haben diesen Entscheid zwar erwartet, sind aber erleichtert, dass es jetzt noch in diesem Jahr definitiv ist.»
Erste Gemeindeversammlung schon durch
Das Bundesgericht hatte bereits zu einem früheren Zeitpunkt entschieden, dass Horgen und Hirzel Vorkehrungen für die Fusion treffen können – auch wenn noch eine Beschwerde hängig war.
So fand vergangene Woche bereits eine gemeinsame Gemeindeversammlung statt. Auf der Traktandenliste stand das erste Budget für die fusionierte Gemeinde. Mit dem Entscheid, den das Bundesgericht am Mittwoch publiziert hat ist nun auch klar: Die Entscheide der Gemeindeversammlung sind gültig.
Für die Stimmberechtigten der beiden Gemeinden war die Sache klar: Sie sprachen sich im September 2016 mit einem Ja-Stimmenanteil von 78,6 Prozent in Hirzel und 57,3 Prozent in Horgen deutlich für die Fusion aus.
Die Fusions-Gegner befürchteten vor allem, dass das Dorfleben in Hirzel leiden könnte, etwa weil die Sekundarstufe aufgelöst wird und die Schülerinnen und Schüler neu nach Horgen in die Oberstufe müssen.