Jetzt hat auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden: Die kleine Zürcher Krankenkasse Turbenthal darf so nicht weiterbestehen. Damit bestätigt das Gericht einen Entscheid des Departements des Inneren, das der Krankenkasse Turbenthal den Status als Krankenkasse aberkannt hatte.
Warum muss die Kasse schliessen?
Das Gericht stellt fest, dass Krankenkassen die gesetzlichen Anforderungen zwingend erfüllen müssen. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hatte die Kasse mehrmals aufgefordert, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Das BAG warf der Kasse unter anderem vor, ihre Vereinsstatuten seien nicht gesetzeskonform und es existiere kein internes Kontrollsystem. Zudem habe sie den Versicherten keine elektronische Versichertenkarte ausgestellt. Und die Kasse sei nicht in der Lage den Behörden die elektronischen Daten zu liefern, um die Prämienverbilligungen zu berechnen.
Die Argumente der Kasse
Die Krankenkasse Turbenthal hielt dagegen, dass sie als Kleinstkrankenkasse diese Anforderungen nicht erfüllen müsse. Denn die anzuschaffenden Informatikmittel hätten einen untragbaren finanziellen Aufwand zur Folge. Sie erfülle ihre Aufgaben mit einfachen Mitteln wie Schreibmaschine und Karteikarten und habe darum günstige Prämien – das sei im Interesse der Versicherten. Die Krankenkasse Turbenthal im Zürcherischen Tösstal zählt rund 400 Versicherte und ist als Verein organisiert. Es ist die kleinste Krankenkasse der Schweiz.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte nun aber fest, dass die gesetztlichen Anforderungen zwingend seien.
Das Urteil kann auch noch vor das Bundesgericht gezogen werden.