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Gericht kippt Urteil Initiative «Züri autofrei» ist doch gültig

Das Verwaltungsgericht segnet die Initiative für eine autofreie Stadt Zürich ab und widerspricht damit dem Bezirksrat.

Was hat das Zürcher Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden? Das Zürcher Verwaltungsgericht hat entschieden, die JUSO-Initiative «Züri autofrei» für gültig zu erklären. Für das Gericht verstösst das Begehren der Jungsozialisten nicht gegen übergeordnetes Recht. Das Bundesrecht verlange nicht, dass Gemeinden «bestimmte Flächen dem Verkehr zur Verfügung» stellen, heisst es im Entscheid, der dem «Tagesanzeiger» vorliegt. Flächen, die bisher dem Verkehr gewidmet waren, dürften einer anderen Zweckbestimmung zugeführt werden. Und weiter: Die Stadt dürfe durchaus Fahrverbote und -beschränkungen erlassen. Nicht auf Durchgangs-, aber auf Quartierstrassen.

Wieso musste das Zürcher Verwaltungsgericht über die Initiative befinden? Verschiedene Verbände wie der Hauseigentümerverband HEV oder der Touringclub Schweiz TCS hatten gegen die Initiative «Züri autofrei» Beschwerde eingereicht. Der Bezirksrat der Stadt Zürich erklärte das JUSO-Anliegen in der Folge für ungültig. Die Initiative sei nicht umsetzbar. Diesen Entscheid wiederum zogen das Stadtzürcher Parlament sowie die Jungsozialisten an die nächste Instanz, an das Zürcher Verwaltungsgericht, weiter.

Wie fallen die Reaktionen auf das Urteil aus? Unterschiedlich. Die JUSO auf der einen Seite sind erleichtert, dass das Verwaltungsgericht auf ihre Beschwerde eingegangen ist. «Wir sind froh, ist das kantonale Verwaltungsgericht nicht vor der Autolobby eingeknickt», sagt Nicola Siegrist, Co-Präsident der JUSO Stadt Zürich. «Die städtische Bevölkerung hat das Recht, über ein autofreies Zürich abzustimmen.» Auf der anderen Seite geben sich Hauseigentümerverband und Touringclub erstaunt über das Urteil.

Ist das Urteil mit diesem Gerichtsurteil definitiv? Nein. Das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts kann noch an die nächste Instanz, das Bundesgericht, weitergezogen werden. Ob die unterlegenen Verbände dies machen, ist bislang noch offen. Ihr Rechtsvertreter Pablo Brünger sagt auf Anfrage des Regionaljournals allerdings, dass ein Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht wahrscheinlich sei.

Was will die Initiative «Züri autofrei»? Das Begehren der JUSO will, dass Quartierstrassen in der Stadt Zürich weitestgehend autofrei werden. Der individuelle Motorfahrzeugverkehr soll nur noch erlaubt sein, um Bevölkerung und Gewerbe zu versorgen, die öffentlichen Dienste aufrecht zu erhalten und Menschen mit Behinderungen zu transportieren. Dadurch soll Platz für öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder, Fussgänger und mehr Freiräume geschaffen werden.

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