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Gerichtsentscheid Mietern am Basler Burgweg bleibt nur der Weg vors Bundesgericht

Im Falle der Kündigungen der Wohnungen und Gewerberäume am Burgweg im Kleinbasler Wettsteinquartier blitzt der Mieterverband vor dem Appellationsgericht ab.

Die Häuser gehören der Baselbieter Pensionskasse. Diese kündigte vor vier Jahren allen 62 Mietparteien, da sie die Häuser sanieren wolle.

Zur Vorgeschichte

Albert Riedlin hatte bis vor kurzem seine Werkstatt für Audiotechnik am Burgweg. Er erinnert sich noch gut an den Schock der Kündigung und auch an die Euphorie danach als man einen Verein gründete und sogar eine Genossenschaft gründen wollte, um die Häuser von der Pensionskasse zu übernehmen. «Diese Euphorie hat geholfen vier Jahre durchzustehen.»

Ein langer Atem ist gefragt

Anfang Jahr ist Albert Riedlin ausgezogen, wie alle anderen Gewerbler. Die Ateliers, Werkstätten und Läden im Erdgeschoss am Burgweg stehen leer.

Nach vier Jahren sei es fast ein Wunder, dass überhaupt noch jemand am kämpfen sei, sagt Beat Leuthardt vom Basler Mieterinnen und Mieterverband. «Man braucht einen langen Atem.»

Nun hat das oberste Basler Gericht entschieden, dass die Massenkündigung am Burgweg gilt. Ob man den Entscheid an das Bundesgericht weiterziehe, hänge von den Mieterinnen und Mietern ab, sagt Leuthardt.

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