Das Regionalgericht Plessur sprach am Donnerstag einen 47-jährigen Mann der einfachen Körperverletzung schuldig. Er habe im Sommer 2015 in Chur auf der Rheinpromenade einen damals 79-jährigen Mann mit einem Faustschlag niedergeschlagen.
Das Dreiergericht sprach eine Busse von 700 Franken sowie eine bedingte Geldstrafe von 3600 Franken - 30 Tagessätze zu je 120 Franken - aus.
Auslöser für die Auseinandersetzung waren die Hunde der beiden Männer gewesen, die aneinandergeraten waren. Der Pensionär wollte sie mit seinem Walkingstock trennen. Der Verurteilte ging dazwischen und schlug das Opfer nieder.
Jahrelanges Warten auf einen Entscheid
Beide Anwälte thematisierten vor Gericht die lange Verhandlungsdauer. Der Fall belaste seinen Mandanten schwer, sagte der Vertreter des Angeklagten. «Er will endlich einen Schlussstrich ziehen».
Nervenzehrend war das lange Warten auch für das 82-jährige Opfer. Er hoffe, das Urteil noch zu erleben, hatte er vor einem halben Jahr gegenüber Radio SRF gesagt.
Obwohl der mutmassliche Täter der Polizei bekannt war, dauerte es zweieinhalb Jahre bis die Staatsanwaltschaft Graubünden die knapp dreiseitige Anklageschrift verschickte. Zu Verzögerungen geführt haben zu einem kleineren Teil auch Eingaben der Parteien.
Wie Recherchen des Regionaljournal Graubünden von Radio SRF gezeigt haben, kämpft die Staatsanwaltschaft mit einem Pendenzenberg. Laut dem zuständigen Regierungsrat soll dieser verkleinert werden. Ob dies gelungen ist, wird der Jahresbericht 2018 zeigen.
SRF1, Regionaljournal Graubünden, 17:30 Uhr; habs