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Gerichtsprozess Zofingen Mann ertränkte zwei Hunde in der Aare: 20 Monate bedingt

  • Das Bezirksgericht Zofingen verurteilte einen 38-Jährigen Ehemann wegen mehrfacher Tierquälerei und falscher Anschuldigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten.
  • Die 34-jährige Ehefrau kassierte eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten wegen Anstiftung zur Tierquälerei und wegen falscher Anschuldigung.
  • Der Mann hatte im September 2016 zwei Rehpinscher in der Aare ertränkt, in dem er sie an ein Stahlrohr gebunden und dann in den Fluss geworfen hatte.
  • Tierschützer forderten die «Höchststrafe für den Hundemörder» und sammelten über 13'000 Unterschriften.

Kopf eines Hundes
Legende: Ein 38-Jähriger Mann ertränkte zwei Rehpinscher in der Aare. Imago-Stock

Der Täter habe die Hunde «schlichtweg entsorgt», sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilseröffnung am späten Donnerstagabend. Sie legte die Probezeit auf vier Jahre fest, zudem verurteilte Sie den Mann zu einer Busse von 1000 Franken.

Die treibende Kraft hinter der Tat sei aber die 34-jährige Ehefrau gewesen. Die Frau hatte dem Mann mal gesagt, er solle die Hunde doch ins Wasser werfen.

Das Gericht folgte weitgehend der Staatsanwaltschaft.

Mann legte Geständnis ab

«Ja, ich habe es wirklich getan», sagte der Mann vor Gericht. Seine schwangere Frau habe die Gerüche der beiden Hunde nicht mehr ertragen können. Der Mann, der unter dem Druck der Frau gestanden und die beiden Hunde gerne hatte, konnte nach eigenen Angaben keine andere Lösung finden.

Er hatte die beiden Rehpinscher seiner Frau am Abend des 18. September 2016 an der Aare zunächst mit ihren Hundeleinen je an ein vier Kilogramm schweres Stahlrohr gebunden. Das Ganze fixierte der Schlosser mit Kabelbindern, damit sich die Leinen nicht von den Halsbändern lösen konnten.

Anschliessend warf er die kleinen Hunde nacheinander in die Aare. «Danach habe ich mich umgekehrt und bin nach Hause gegangen», sagte er. Die Rehpinscher ertranken qualvoll. Ein Spaziergänger fand die toten Hunde sechs Tage nach der Tat. Der Angeklagte sass vorübergehend in Untersuchungshaft.

Frau weinte vor Gericht

Die Ehefrau wurde vom Gericht eine Stunde lang befragt. Die Angeklagte brach wiederholt in Tränen aus und schluchzte. Sie gab kaum schlüssige Antworten. «Ich weiss es nicht. Ich will nichts mehr sagen», wiederholte sie immer wieder.

Sie habe den Geruch der Hunde nicht mehr ausgehalten.

Die Befragung des Ehepaars, das zwei gemeinsame Kinder hat, machte klar, dass beide von der Tat und den Folgen überfordert sind. Die Staatsanwaltschaft forderte vor Gericht für die Frau eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten.

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