Beim Saubannerzug vor acht Jahren wurde grosser Sachschaden verursacht. Die Mittäterschaft konnte dem Mann bewiesen werden, weil seine DNA an weggeworfenen Objekten festgestellt wurde. Beurteilt wurde auch ein weiterer Fall, der sich 2013 in Zürich ereignet hatte. Dort soll der Angeklagte einen Zivilpolizisten angegriffen und damit die Festnahme eines Kollegen verhindert haben.
«Happiges Urteil»
Der Angeklagte wurde zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt wegen qualifizierter Sachbeschädigung, Gewalt gegen Beamte und Landfriedensbruch. Die Gerichtspräsidentin sagte, die Strafe sei «happig», ergebe sich aber aus den zwei Vorfällen. An beiden Demonstrationen sei Gewalt ausgeübt und Sachschaden angerichtet worden. Ein bedingter Vollzug sei für das Gericht nicht in Frage gekommen. Für den Angeklagten gebe es eine schlechte Prognose; er soll 2016 erneut an einem Saubannerzug in Basel teilgenommen haben. Dieses Verfahren ist noch hängig.
Der Verteidiger forderte Freispruch «in dubio pro reo». Die Mittäterschaft seines Mandanten sei nicht bewiesen. Die unbedingte Freiheitsstrafe sei für den 30-Jährigen ein tiefer Einschnitt in sein jetziges Leben.