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Gerichtsurteil zu Behandlungen Kampf um Reha-Plätze in Spitälern

Vorgeschichte: Ein Schlaganfall oder eine schwere Kopfverletzung kann das Leben eines Menschen völlig auf den Kopf stellen. Die Rehaclinic aus Bad Zurzach (AG) wollte für solche Fälle ein Angebot im Spital Limmattal in Schlieren aufbauen. Es sollte dort eine spezielle Neuroreha-Abteilung geben. Die Behandlung – zum Beispiel das Entfernen eines Blutgerinsels – und die Rehabilitation sollte aus einer Hand angeboten werden. Daraus wird nun aber nichts.

Gerichtsurteil: Das Bundesverwaltungsgericht hat das Angebot im Spital Limmattal gestoppt. Auslöser ist eine Beschwerde des Kantons Thurgau. Dieser kritisierte, dass der Kanton Zürich das neue Angebot mit den Nachbarkantonen hätte koordinieren sollen. Dieser Argumentation folgen nun die Richter.

Laut dem Bundesverwaltungsgericht hat der Kanton zurück zwar mit den anderen Kantonen gesprochen. Dies habe jedoch nicht genügt. Zudem habe die Zürcher Kantonsregierung auch den Bedarf zu wenig abgeklärt.

Reaktion: Serge Altmann, CEO der Bad Zurzacher Rehaclinic-Gruppe, zeigt sich auf Anfrage überrascht über den Gerichtsentscheid. Das neuartige Projekt habe eine grosse Unterstützung genossen. Es sei nun auch nicht an der Ausgestaltung der integrierten Reha-Abteilung gescheitert, sondern an einem formellen Planungsfehler der Zürcher Kantonsregierung.

Konsequenzen: Die Rehaclinic verzichtet in Schlieren nun auf das geplante Angebot. Man werde sich stattdessen auf die Rehabilitation von «normalen» Verunfallten konzentrieren. Dafür stehen im Spital Limmattal insgesamt 36 Betten bereit.

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